Haupinhalt

scroll down

Veranstaltungs-Bewilligung

Veranstaltungen oder Anlässe müssen durch die Stadtpolizei bewilligt werden. Nehmen Sie frühzeitig mit dem Polizei-Sekretariat Kontakt auf.  Wann braucht es eine Bewilligung? Sie b…

Veranstaltungen oder Anlässe müssen durch die Stadtpolizei bewilligt werden. Nehmen Sie frühzeitig mit dem Polizei-Sekretariat Kontakt auf. 

Wann braucht es eine Bewilligung?

Sie benötigen zum Beispiel eine Bewilligung für:

  • Verstärker-/ Lautsprecher-Anlagen im Freien
  • Fahrnis-Bauten (Zelte, Bühnen, Schaustell-Geschäfte, etc.) auf öffentlichem oder privatem Grund
  • die Abgabe von Speisen und Getränken (Gastwirtschafts-Patent)
  • die Durchführung von Kundgebungen, Umzügen, Festanlässen, Schau-Stellungen
  • das Aufstellen von mobilen Informations- und Werbe-Einrichtungen (Stand-Aktion)
  • das Anbieten von Waren und Dienstleistungen
  • das Verteilen von kommerziellen Flug-Blättern, Programmen, Reklamen etc.
  • das Anwerben für Dienstleistungen von oder den Beitritt zu ideellen Organisationen
  • das Aufführen von Darbietungen aller Art (z.B. Strassen-Musik)
  • Strassen- und Parkplatz-Sperrungen

Diese Liste ist nicht abschliessend. Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden zur Organisation von Veranstaltungen (siehe Dokumente). 

Gesuch

Das Gesuch ist vollständig bei der Stadtpolizei einzureichen. Für zu spät eingereichte Gesuche wird eine Express-Gebühr erhoben.

Gesuch für eine Veranstaltung einreichen

Gesuch für eine politische Veranstaltung einreichen

Gesuch für Stand-Aktionen, Werbe-Aktionen, Film- und Foto-Aufnahmen einreichen

Gebühren

Es gelten die Gebühren gemäss Gebührentarif der Stadt Bülach

Express-Gebühren

  • Veranstaltungen bis 100 Personen, weniger als 3 Werktage vor dem Anlass: CHF 60.-
  • Veranstaltungen bis 300 Personen, weniger als 5 Werktage vor dem Anlass: CHF 80.-
  • Veranstaltungen über 300 Personen, weniger als 4 Wochen vor dem Anlass: CHF 100.-

Kontakt

Stadtpolizei

Klein- und Mittelverkaufs-Patente

Wer alkoholhaltige Getränken verkaufen möchte, benötigt ein Patent für den Klein- und Mittelverkauf. Es berechtigt zum Verkauf von Getränken mit Alkohol-Gehalt im Detail-Handel an den En…

Wer alkoholhaltige Getränken verkaufen möchte, benötigt ein Patent für den Klein- und Mittelverkauf. Es berechtigt zum Verkauf von Getränken mit Alkohol-Gehalt im Detail-Handel an den Endverbraucher. Der Verkauf von alkoholhaltigen Getränken zum Genuss an Ort und Stelle ist verboten.

Patent zur Führung eines Klein- und Mittelverkaufs-Betriebes

Gesuch

Das Gesuch ist mindestens 4 Wochen vor Betriebs-Aufnahme bei der Stadtpolizei Bülach einzureichen (§ 13 Verordnung zum Gastgewerbegesetz). 

Gesuch um Patent zur Führung eines Klein- und Mittelverkaufs-Betriebes einreichen

Beilagen

  • Handlungsfähigkeits-Zeugnis, erhältlich bei der Wohnsitz-Gemeinde
  • Kopie eines Ausweises
    • Schweizer Staats-Angehörige: ID oder Pass
    • Ausländische Staats-Angehörige: Ausländer-Ausweis

Bei Übernahme eines Klein- und Mittelverkaufs-Betriebes:

  • Patentrückzugs-Formular der vorherigen verantwortlichen Person

Deklaration Umsatz an gebrannten Wassern

Es muss deklariert werden, wie viele Liter pro Jahr voraussichtlich verkauft werden. Wenn die deklarierte Menge bedeutend überschritten wird, muss dies der Stadt-Polizei Bülach gemeldet werden.

Lebensmittel-Betriebe

Wenn Sie Lebensmittel herstellen, verarbeiten, behandeln, lagern, transportieren, abgeben, ein- oder ausführen, müssen Sie dies beim Kantonalen Labor Zürich melden. 

Befristetes Patent zur Führung eines vorübergehend bestehenden Betriebes

Für vorübergehend bestehende Betriebe, die nicht länger als einen Monat dauern, können befristete Patente erteilt werden.

Gesuch

Das Gesuch ist mindestens 4 Wochen vor dem Anlass bei der Stadtpolizei Bülach einzureichen (§ 13 Verordnung zum Gastgewerbegesetz). Für zu spät eingereichte Gesuche wird eine Express-Gebühr von 60 Franken erhoben.

Gesuch um befristetes Patent zur Führung eines vorübergehend bestehenden Betriebes einreichen

Verzicht auf das Klein- und Mittelverkaufs-Patent

Der Verzicht kann nicht rückwirkend erfolgen. Er ist frühestens ab Eintreffen des Formulars bei der Stadtpolizei Bülach gültig. Die Person, auf die das Patent lautete, ist ab dem Datum, das im Formular aufgeführt wurde, nicht mehr verantwortlich für die ordentliche Betriebs-Führung gemäss Gastgewerbe-Gesetz. 

Verzicht auf das Klein- und Mittelverkaufs-Patent melden

Lebensmittel-Betriebe

Die Patent-Aufhebung ist dem Kantonalen Labor Zürich zu melden. 

Weiterführung des Betriebs

Der Klein- und Mittelverkaufs-Betrieb kann erst weitergeführt werden, wenn folgende Schritte durchgeführt wurden:

  • Neue Patent-Beurteilung
  • Ausstellung eines neuen Klein- und Mittelverkaufs-Patents

Kontakt

Stadtpolizei

Nutzung öffentlicher Grund

Das Nutzen des öffentlichen Grundes für private, gewerbliche oder bauliche Zwecke muss von der Stadtpolizei bewilligt werden.  Beispiele: Stellen einer Mulde oder eines Krans …

Das Nutzen des öffentlichen Grundes für private, gewerbliche oder bauliche Zwecke muss von der Stadtpolizei bewilligt werden. 

Beispiele:

  • Stellen einer Mulde oder eines Krans
  • Absperren einer Fläche, eines Parkplatzes oder einer Strasse 

Gesuch

Gesetzliche Grundlage

Sondergebrauchsverordnung (SGV)

Kontakt

Stadtpolizei

Unterstützungs-Angebote Kultur

Veranstaltungen und Projekte Die Stadt Bülach unterstützt im Rahmen ihrer personellen und finanziellen Möglichkeiten kulturelle Veranstaltungen und Projekte durch:  Beratung und…

Veranstaltungen und Projekte

Die Stadt Bülach unterstützt im Rahmen ihrer personellen und finanziellen Möglichkeiten kulturelle Veranstaltungen und Projekte durch: 

  • Beratung und Koordination
  • Infrastruktur-Leistungen
  • einmalige finanzielle Beiträge
  • Defizit-Garantien

Gesuch um finanzielle Unterstützung  

Gesuche sind bis spätestens 3 Monate vor der geplanten Veranstaltung einzureichen. 

Füllen Sie das entsprechende Online-Formular (siehe Online-Dienste) aus. Bitte laden Sie alle geforderten Unterlagen hoch. 

Unterstützung von Vereinen

Die Stadt Bülach unterstützt im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten kulturelle Vereinigungen im öffentlichen Interesse mit Beiträgen.

Gesuch um finanzielle Unterstützung  

Füllen Sie das Online-Formular Gesuch Vereins-Unterstützung Kultur (siehe Online-Dienste) aus. Bitte laden Sie alle geforderten Unterlagen hoch. 

Unterstützungs-Angebote Sport

Die Stadt Bülach unterstützt im Rahmen ihrer personellen und finanziellen Möglichkeiten Sport-Veranstaltungen, Vereine und Projekte durch Beratung und Koordination Infrastruktur-…

Die Stadt Bülach unterstützt im Rahmen ihrer personellen und finanziellen Möglichkeiten Sport-Veranstaltungen, Vereine und Projekte durch

  • Beratung und Koordination
  • Infrastruktur-Leistungen
  • finanzielle Beiträge

Unterstützung beantragen

Bitte füllen Sie das entsprechende Online-Formular (siehe Online-Dienste) aus. 

Gesuche sind spätestens 3 Monate vor der geplanten Veranstaltung einzureichen.

Plakat-Werbung

Für das Bewerben von Anlässen gibt es verschiedene Plakat-Ständer. Kultur-Ständer Kultur-Institutionen und -Veranstaltende können 16 Kultur-Stände auf dem Stadt-Gebiet nutzen, um k…

Für das Bewerben von Anlässen gibt es verschiedene Plakat-Ständer.

Kultur-Ständer

Kultur-Institutionen und -Veranstaltende können 16 Kultur-Stände auf dem Stadt-Gebiet nutzen, um kulturelle Veranstaltungen bekannt zu machen. 

Weitere Informationen: 

  • Aushang für 2 Wochen: Der Aushang erfolgt frühestens am Donnerstag der folgenden Woche für 2 Wochen.
  • Abgabe der Plakate: Geben Sie jeweils bis am Montag-Abend beim Sekretariat der Stadthalle (Allmendstrasse 8) 17 A4 Plakate ab.
  • Preis: Das Angebot ist kostenlos. 

Mobile Zusatz-Ständer

Es gibt 5 mobile Zusatz-Ständer für das Bewerben von Veranstaltungen.

Weitere Informationen: 

  • Mieten: Die mobilen Plakat-Ständer können via Online-Formular gemietet werden.
  • Miet-Dauer: Die maximale Miet-Dauer ist auf 2 Wochen begrenzt.
  • Preis: Die Miete kostet 15 Franken pro Plakat und Woche. Zusätzlich wird eine Schreib-Gebühr von 30 Franken verrechnet. Für den Transport, Auf- und Abbau werden 145 Franken pro Stunde berechnet.
  • Abgabe der Plakate: Abgabe der Plakate: Die Plakate müssen bis spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Aushang an die Stadthalle Bülach gesandt oder vorbeigebracht werden. 

Ortseingang-Ständer

Diese Plakat-Ständer sind entlang der Strassen aufgestellt und fest installiert. Sie befinden sich in der Nähe von Ortseingängen. Sie stehen primär für das Bewerben von öffentlichen Veranstaltungen oder Aktionen zur Verfügung. Entsprechend werden die Ortseingang-Ständer gemäss dieser Prioritäten-Liste vermietet: 

  1. Städtische Veranstaltungen
  2. bfu-Aktionen (Beratungs-Stelle für Unfall-Verhütung)
  3. Kommerzielle Anlässe in Bülach mit hohem Stellen-Wert
  4. Weitere Veranstaltungen gemäss Zulassungsprioritäten für Vereins-Ständer

Weitere Informationen:

  • Miete: Die Ortseingang-Ständer können über das Sekretariat der Stadthalle gemietet werden.
  • Miet-Dauer: Die maximale Miet-Dauer beträgt zwei Wochen.
  • Preis: Die Miete kostet 15 Franken pro Plakat und Woche. Es wird eine Schreib-Gebühr von 30 Franken zusätzlich verrechnet.
  • Abgabe der Plakate: Die Plakate müssen bis spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Aushang direkt an die Plakat-Gesellschaft gesandt oder vorbeigebracht werden. Eine spezielle Bestätigung ist erforderlich.

Vereins-Ständer

Es gibt 3 Plakat-Ständer für das Bewerben von kulturellen Veranstaltungen.

Weitere Informationen:

  • Miete: Die mobilen Plakat-Ständer können via Online-Formular gemietet werden. 
  • Miet-Dauer: Die maximale Miet-Dauer beträgt 2 Wochen.
  • Preis: Bülacher Vereine (IGBV-Liste) können die Vereins-Ständer kostenlos nutzen.
  • Abgabe: Die Plakate müssen bis spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Aushang bei der Plakatgesellschaft eingereicht werden. Eine spezielle Bestätigung ist erforderlich.  

Banden-Werbung

Die Stadt Bülach offeriert Banden-Werbung an 3 Standorten.

Weitere Informationen:

  • Miete: Stellen Sie via Online-Formular einen Antrag. Für jeden Antrag wird eine schriftliche Genehmigung erteilt.
  • Miet-Dauer: Die maximale Miet-Dauer beträgt 2 Wochen.
  • Preis: Die Kosten für eine Bande pro Woche betragen 15 Franken. Dazu kommt eine einmalige Schreib-Gebühr von 30 Franken. Für Bülacher Vereine (IGBV-Liste) ist die Banden-Werbung kostenlos. 
  • Aushang:  Sie können die Bande dann direkt aufhängen.
  • Grösse der Bande: Die Bande darf nicht größer als 3 m² sein.

Grundlagen

Reglement für Plakat-Werbung

Name Beschreibung
Frage