Haupinhalt

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Die Stadt Bülach bearbeitet Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Entscheidend ist das kantonale Öffentlichkeitsprinzip. Kommunal gilt die allgemeine Richtlinie für Informationssicherheit und Datenschutz. 

Informations-Verzeichnis

Das Informations-Verzeichnis ist ein öffentlich zugängliches Verzeichnis der Informations-Bestände unter Kennzeichnung derjenigen Informations-Bestände, die Personen-Daten enthalten. Das Informations-Verzeichnis lehnt sich an den Akten- und Registratur-Plan der Stadt Bülach an und ist nach Sach-Gruppen gegliedert. 

Auskunfts-Begehren einreichen

Grundsätzlich können Auskunfts-Begehren eingereicht werden bei:

  • allen sachlich zuständigen Behörden
  • allen sachlich zuständigen Verwaltungseinheiten

Auskunfts-Begehren, die nicht eindeutig zugeordnet werden können, nimmt die Anlauf- und Bearbeitungsstelle Datenschutz entgegen. Auskunfts-Begehren werden formlos entgegengenommen und erledigt, sofern dies rechtlich zulässig ist. Das bedeutet, dass Auskunfts-Begehren  insbesondere auch elektronisch gestellt werden können.

Informations-Tätigkeit

Das Gesetz verlangt, dass die Information über Tätigkeiten von allgemeinem Interesse schnell, umfassend und sachlich ist. An diese Vorgabe hält sich die Stadt Bülach.