Haupinhalt

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Zwei Gesetze regeln das Erteilen von Adress-Auskünften:

Einfache Adress-Auskunft

Die Gemeinde gibt folgende Daten einer Person aus dem Einwohner-Register bekannt (§18 Absatz 1 MERG):

  • Vor- und Nachname
  • Adresse
  • Datum Zu- und Wegzug

Anfrage

Sie erhalten telefonisch Auskunft unter der Nummer 0900 900 980. Die Gebühr wird Ihnen erst belastet, wenn das Stadtbüro den Anruf entgegennimmt.

Erweiterte Adress-Auskunft

Die Gemeinde gibt folgende Daten einer Person aus dem Einwohner-Register bekannt (§18 Absatz 2 MERG):

  • Zuzugs- und Wegzugs-Ort
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Zivilstand
  • Heimatort

Anfrage

Stellen Sie uns einen Interessen-Nachweis per E-Mail zu. Rufen Sie anschliessend unter der Nummer 0900 900 980 an. Die Gebühr wird Ihnen erst belastet, wenn das Stadtbüro den Anruf entgegennimmt.

Gebühr

  • CHF 15.- pro Anruf