Haupinhalt

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Wer eine Waffe kaufen möchte, braucht dafür einen Waffen-Erwerbs-Schein.

Ausschluss-Kriterien

Folgende Kriterien verhindern, dass ein Waffen-Erwerbs-Schein ausgestellt wird (gemäss Waffengesetz Art. 8 Abs. 2): 

  • Minderjährigkeit
  • umfassende Beistandschaft oder vorsorgebeauftragte Vertretung
  • Grund zur Annahme, dass die Person sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährdet
  • Handlungen, die eine gewalttätige oder gemeingefährliche Gesinnung bekunden im Strafregister-Auszug
  • wiederholt begangene Verbrechen oder Vergehen im Strafregister-Auszug

Gesuch

Das Gesuch (siehe Dokumente) ist vollständig bei der Stadtpolizei Bülach einzureichen. 

Beilagen

Kopie eines Ausweises:

  • Schweizer Staats-Angehörige: ID oder Pass
  • Ausländische Staats-Angehörige: Ausländer-Ausweis

Bei Wohnsitz im Ausland oder für ausländische Staats-Angehörige ohne Niederlassungs-Bewilligung mit Wohnsitz in der Schweiz:

Amtliche Bestätigung des Wohnsitz- bzw. Heimatstaates, dass Sie dort zum Erwerb der Waffen oder der wesentlichen Waffen-Bestandteile berechtigt sind.

Preis

  • Waffen-Erwerbs-Schein (Waffen und wesentliche Waffen-Bestandteile): CHF 50.-
  • Waffen-Erwerbs-Schein (nur wesentliche Waffen-Bestandteile): CHF 20.-
  • Waffen-Erwerbs-Schein (Verlängerung): CHF 20.-

Weitere Informationen

Der Waffen-Erwerbs-Schein ist 6 Monate gültig. Er kann um höchstens 3 Monate verlängert werden. Mit einem Waffen-Erwerbs-Schein können höchsten 3 Waffen gekauft werden. Die Waffen müssen zur gleichen Zeit beim gleichen Händler gekauft werden.

Name
Borschüre: Waffen in Kürze (PDF, 1.22 MB) Download 0 Borschüre: Waffen in Kürze
Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbs-Scheins (PDF, 143.63 kB) Download 1 Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbs-Scheins
Name Beschreibung