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Bau-Wasser

Wenn Sie einen Umbau oder Neubau erstellen, müssen Sie einen Bau-Wasserzähler beziehen. Bei bestehenden Gebäuden wird der installierte Zähler entfernt. Dabei profitiert die Bauherrschaft…

Wenn Sie einen Umbau oder Neubau erstellen, müssen Sie einen Bau-Wasserzähler beziehen. Bei bestehenden Gebäuden wird der installierte Zähler entfernt. Dabei profitiert die Bauherrschaft vom Erlass der regulären Grundgebühr Wasser. Es ist ein frostsicherer Bau-Wasser-Schacht gemäss Anleitung (siehe Dokumente) zu erstellen. 

Gesuch

Bitte reichen Sie das Gesuch Bau-Wasser-Zähler beim Team Wasser ein.

Katasterplan bestellen

Pläne und Daten der amtlichen Vermessung können auf der Website der Gossweiler Ingenieure AG (Nachführungsgeometer) bestellt werden.

Pläne und Daten der amtlichen Vermessung können auf der Website der Gossweiler Ingenieure AG (Nachführungsgeometer) bestellt werden.

Trinkwasser-Qualität

Gemäss des Lebensmittelgesetzes muss das Wasser periodisch auf seine chemischen, physikalischen und mikrobiologischen Eigenschaften überprüft werden. Das Team Wasser ist für die Einhaltu…
Gemäss des Lebensmittelgesetzes muss das Wasser periodisch auf seine chemischen, physikalischen und mikrobiologischen Eigenschaften überprüft werden. Das Team Wasser ist für die Einhaltung dieser Vorschrift verantwortlich. Die jährliche Informationspflicht stellt das Team Wasser über die Plattform Trinkwasser.ch zur Verfügung.

Wasser-Gebühren

Die Gebühren für Wasser und Abwasser werden jedes Jahr erhoben. Die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung werden durch Gebühren finanziert. Sie sind unabhängig von den Steuern und s…

Die Gebühren für Wasser und Abwasser werden jedes Jahr erhoben.

Die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung werden durch Gebühren finanziert. Sie sind unabhängig von den Steuern und selbsttragend.

Gebühren

  • Grundgebühr Wasser, Nennleistung Q3 des Zählers: CHF 20.40 pro m3 exkl. MwSt.
  • Verbrauchsgebühr Wasser: CHF 1.65 pro m3 exkl. MwSt.

Mit untenstehendem Link können Sie den Wasserzähler selbst ablesen. Dafür bitten wir Sie, uns den Zählerstand umgehend, jedoch bis spätestens Freitag, 18.10.2024 mitzuteilen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Trinkwasser-Installation / Installations-Kontrolle

Erstellung, Änderungen, Erweiterungen und Reparaturen an Trinkwasser-Installationen dürfen nur von ausgewählten Sanitär-Installationsfirmen ausgeführt werden. Im Verzeichnis installation…

Erstellung, Änderungen, Erweiterungen und Reparaturen an Trinkwasser-Installationen dürfen nur von ausgewählten Sanitär-Installationsfirmen ausgeführt werden. Im Verzeichnis installationsberechtigter Installateure (SVGW) sind diese aufgeführt. 

Eingabe und Bewilligung

Für Erstellung, Änderungen oder Erweiterungen von Trinkwasser-Installationen ist ein Gesuch beim Team Wasser einzureichen.

Eingaben müssen gemäss den folgenden Richtlinien gemacht werden:

  • W3, W3/E1, W3/E2, W3/E3
  • restliche Regelwerke des SVGW

Für die Leitungs-Dimensionierung und den Druckverlust sind die Planenden und der Installateur oder die Installateurin verantwortlich. 

Um- und Neubauten

Folgende Unterlagen müssen gemäss Art. 39 WVV eingereicht werden: 

  • Installations-Schema im Doppel
  • UG-Plan Einfach
  • Installationsanzeige (LU)
  • Druck-Dispositiv Stadt Bülach
  • Druckverlust-Berechnung

Nach der Bewilligung der Unterlagen können Sie mit der Installation beginnen.

Kontrollen

Das Team Wasser überprüft die Rohmontage und führt die Schluss-Kontrolle durch. 

Bitte melden Sie die Kontrollen frühzeitig an, damit ein reibungsloser Ablauf gewährleistet und das Objekt abgeschlossen werden kann. 

Wasserbezug ab Hydranten

Wer Wasser aus einem Hydranten beziehen will, braucht eine Bewilligung und einen Wasserzähler der Stadt Bülach.  Gesuch Füllen Sie das Gesuch Wasserbezug ab Hydrant (siehe Dokument…

Wer Wasser aus einem Hydranten beziehen will, braucht eine Bewilligung und einen Wasserzähler der Stadt Bülach. 

Gesuch

Füllen Sie das Gesuch Wasserbezug ab Hydrant (siehe Dokumente) aus und reichen Sie es beim Team Wasser ein.

Wenn immer möglich, erteilen wir Ihnen eine Bewilligung zum Wasser-Bezug. Unerlaubter Bezug ist Diebstahl und wird verzeigt.

Gebühren

Für den Wasser-Bezug gelten die aktuellen Wasser-Gebühren. 

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