Haupinhalt

Meldepflicht und Bewilligung für Tages-Familien und KiTas

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Meldepflicht für Tages-Familien

Voraussetzungen

Eine Tages-Familie ist meldepflichtig, wenn: 

  • sie regelmässig Kinder betreut.
  • sie Kinder unter 12 Jahren betreut.
  • mindestens ein Tageskind 2 1/2 oder mehr Tage bzw. Nächte pro Woche anwesend ist.
    • praxisgemäss entspricht das 20 oder mehr Stunden
    • Tages- und Nachtstunden zählen gleich
  • höchstens 5 Tageskinder gleichzeitig betreut werden.
  • die Betreuung gegen Entgelt erfolgt.

Meldung

Melden sie sich sogleich nach Entstehung der Meldepflicht bei Tassinari Beratungen

Bewilligung und Kontrolle von Kinder-Tagesstätten (KiTa)

Die Firma Tassinari Beratungen  klärt im Auftrag der Stadt Bülach die Bewilligungs-Voraussetzungen ab. Sie kontrolliert, ob die Bewilligungs-Bedingungen eingehalten werden.  

Kontakt

Soziales und Gesundheit