Haupinhalt

Lärmige Arbeiten während Ruhe-Zeiten

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Für den Lärm auf Ihrer Bau-Stelle sind Sie verantwortlich. Lärmige Bau-Arbeiten dürfen nicht während der Ruhezeit stattfinden. 

Ruhezeiten

Montag - Freitag

12.00 - 13.00 Uhr | 20.00 - 07.00 Uhr

Samstag

12.00 - 13.00 Uhr | ab 18.00 Uhr

Sonntag und allgemeine Feiertage

ganztags

Ausnahmen und Gesuch

Ausnahmen müssen von der Stadtpolizei bewilligt werden. Wenn die Auflagen nicht eingehalten werden, müssen die Arbeiten eingestellt werden und die Bewilligung wird entzogen. 

Der Antragsteller muss die Anwohnenden vorher über den zu erwartenden Lärm informieren.

Gesuch um Ausnahme einreichen

Kontakt

Stadtpolizei