Haupinhalt
Lärmige Arbeiten während Ruhe-Zeiten
Für den Lärm auf Ihrer Bau-Stelle sind Sie verantwortlich. Lärmige Bau-Arbeiten dürfen nicht während der Ruhezeit stattfinden.
Ruhezeiten
Montag - Freitag
12.00 - 13.00 Uhr | 20.00 - 07.00 Uhr
Samstag
12.00 - 13.00 Uhr | ab 18.00 Uhr
Sonntag und allgemeine Feiertage
ganztags
Ausnahmen und Gesuch
Ausnahmen müssen von der Stadtpolizei bewilligt werden. Wenn die Auflagen nicht eingehalten werden, müssen die Arbeiten eingestellt werden und die Bewilligung wird entzogen.
Der Antragsteller muss die Anwohnenden vorher über den zu erwartenden Lärm informieren.