Haupinhalt
Gastgewerbe & Veranstaltungen
Gastwirtschafts-Patent
Wer eine Gastwirtschaft führen möchte, benötigt ein Patent. Dieses lautet auf die für die Betriebs-Führung verantwortliche Person und ist nicht übertragbar.
Patent zur Führung einer Gastwirtschaft
Gesuch
Das Gesuch ist mindestens 4 Wochen vor Betriebs-Aufnahme vollständig bei der Stadtpolizei Bülach einzureichen (§ 7 Verordnung zum Gastgewerbegesetz).
Gesuch um Patent zur Führung einer Gastwirtschaft einreichen
Beilagen (zwingend erforderlich):
- Handlungsfähigkeits-Zeugnis, erhältlich bei der Wohnsitz-Gemeinde
- Auszug aus dem Zentral-Strafregister, erhältlich beim Bundesamt für Justiz, Bern
- Kopie eines Ausweises
- Schweizer Staats-Angehörige: ID oder Pass
- Ausländische Staats-Angehörige: Ausländer-Ausweis
- Patentrückzugs-Formular der vorhergehenden Person (bei Übernahme eines Gastwirtschafts-Betriebes)
Ausschank von gebrannten Wassern
Es muss deklariert werden, ob gebrannte Wasser ausgeschenkt und wie viele Liter pro Jahr voraussichtlich verkauft werden. Wenn die deklarierte Menge bedeutend überschritten wird, muss dies der Stadtpolizei Bülach gemeldet werden.
Lebensmittel-Betriebe
Wenn Sie Lebensmittel herstellen, verarbeiten, behandeln, lagern, transportieren, abgeben, ein- oder ausführen, müssen Sie dies beim Kantonalen Labor Zürich melden.
Befristetes Patent zur Führung eines vorübergehend bestehenden Betriebes
Für vorübergehend bestehende Betriebe, die nicht länger als 1 Monat dauern, können befristete Patente erteilt werden.
Das Anbieten von Steh- und Sitz-Plätzen zum Verzehr von Speisen und Getränken vor Ort braucht eine Bewilligung. Ausgenommen sind alkoholfreie Festwirtschaften mit bis zu 10 Steh- oder Sitz-Plätzen.
Gesuch
Das Gesuch ist mindestens 4 Wochen vor dem Anlass bei der Stadtpolizei Bülach einzureichen (§ 7 Verordnung zum Gastgewerbegesetz). Für zu spät eingereichte Gesuche wird eine Express-Gebühr von 60 Franken erhoben.
Gesuch um befristetes Patent zur Führung eines vorübergehend bestehenden Betriebes einreichen
Verzicht auf das Gastwirtschafts-Patent
Der Verzicht kann nicht rückwirkend erfolgen. Er ist frühestens ab Eintreffen des Formulars bei der Stadtpolizei Bülach gültig. Die Person, auf die das Patent lautete, ist ab dem Datum, das im Formular aufgeführt wurde, nicht mehr verantwortlich für die ordentliche Betriebs-Führung gemäss Gastgewerbe-Gesetz.
Verzicht auf das Gastwirtschafts-Patent melden
Lebensmittel-Betriebe
Die Patent-Aufhebung ist dem Kantonalen Labor Zürich zu melden.
Weiterführung des Betriebs
Der Gast-Betrieb kann erst weitergeführt werden, wenn folgende Schritte durchgeführt wurden:
- Neue Patent-Beurteilung
- Ausstellung eines neuen Gastwirtschafts-Patents
Kontakt
Hinausschiebung der Schliessungs-Stunde
Schliessungs-Stunde
Gastwirtschaften müssen von 00:00 Uhr bis 05:00 Uhr geschlossen bleiben. Wenn die Nacht-Ruhe und die öffentliche Ordnung nicht gestört werden, können Ausnahmen von der Schliessungs-Stunde bewilligt werden. Vorbehalten bleiben Einschränkungen nach dem Planungs-, Bau- und Umweltschutz-Gesetz. Die Aufhebung der Schliessungs-Stunde gilt nur für die bewilligten Innenräume.
Rechtliche Grundlage:
Gastgewebegesetz Kanton Zürich
Dauernde Hinausschiebung der Schliessungs-Stunde
Damit eine dauernde Hinausschiebung der Schliessungs-Stunde bewilligt werden kann, muss der Bereich Hochbau das Lokal vorgängig prüfen.
Gesuch
Das Gesuch ist mindestens 4 Wochen vor Gültigkeits-Beginn bei der Stadtpolizei Bülach einzureichen.
Gesuch um dauernde Hinausschiebung der Schliessungs-Stunde einreichen
Temporäre Hinausschiebung der Schliessungs-Stunde
Wird eine temporäre Hinausschiebung der Schliessungs-Stunde für mehrere Nächte benötigt, muss jeder Abend einzeln bewilligt werden.
Gesuch
Ein Gesuch um temporäre Hinausschiebung der Schliessungs-Stunde muss im Voraus bei der Stadtpolizei eingereicht werden. Fristen:
- Für eine Bewilligung für Montag bis Freitag: 2 Werktage im Voraus
- Für eine Bewilligung für Samstag und Sonntag: 3 Werktage im Voraus
Gesuch um temporäre Hinausschiebung der Schliessungs-Stunde einreichen
Verzicht auf die dauernde Hinausschiebung der Schliessungs-Stunde
Der Verzicht kann nicht rückwirkend erfolgen. Er ist frühestens ab Eintreffen des Formulars bei der Stadtpolizei Bülach gültig. Die Gastwirtschaft ist ab dem Datum, das im Formular aufgeführt wurde, von 00.00 Uhr bis 05.00 Uhr geschlossen zu halten.
Eine neue Bewilligung für die dauernde Hinausschiebung der Schliessungs-Stunde kann erst nach einer erneuten Beurteilung erfolgen.
Verzicht auf die dauernde Hinausschiebung der Schliessungs-Stunde melden
Kontakt
Klein- und Mittelverkaufs-Patente
Wer alkoholhaltige Getränken verkaufen möchte, benötigt ein Patent für den Klein- und Mittelverkauf. Es berechtigt zum Verkauf von Getränken mit Alkohol-Gehalt im Detail-Handel an den Endverbraucher. Der Verkauf von alkoholhaltigen Getränken zum Genuss an Ort und Stelle ist verboten.
Patent zur Führung eines Klein- und Mittelverkaufs-Betriebes
Gesuch
Das Gesuch ist mindestens 4 Wochen vor Betriebs-Aufnahme bei der Stadtpolizei Bülach einzureichen (§ 13 Verordnung zum Gastgewerbegesetz).
Gesuch um Patent zur Führung eines Klein- und Mittelverkaufs-Betriebes einreichen
Beilagen
- Handlungsfähigkeits-Zeugnis, erhältlich bei der Wohnsitz-Gemeinde
- Kopie eines Ausweises
- Schweizer Staats-Angehörige: ID oder Pass
- Ausländische Staats-Angehörige: Ausländer-Ausweis
Bei Übernahme eines Klein- und Mittelverkaufs-Betriebes:
- Patentrückzugs-Formular der vorherigen verantwortlichen Person
Deklaration Umsatz an gebrannten Wassern
Es muss deklariert werden, wie viele Liter pro Jahr voraussichtlich verkauft werden. Wenn die deklarierte Menge bedeutend überschritten wird, muss dies der Stadt-Polizei Bülach gemeldet werden.
Lebensmittel-Betriebe
Wenn Sie Lebensmittel herstellen, verarbeiten, behandeln, lagern, transportieren, abgeben, ein- oder ausführen, müssen Sie dies beim Kantonalen Labor Zürich melden.
Befristetes Patent zur Führung eines vorübergehend bestehenden Betriebes
Für vorübergehend bestehende Betriebe, die nicht länger als einen Monat dauern, können befristete Patente erteilt werden.
Gesuch
Das Gesuch ist mindestens 4 Wochen vor dem Anlass bei der Stadtpolizei Bülach einzureichen (§ 13 Verordnung zum Gastgewerbegesetz). Für zu spät eingereichte Gesuche wird eine Express-Gebühr von 60 Franken erhoben.
Gesuch um befristetes Patent zur Führung eines vorübergehend bestehenden Betriebes einreichen
Verzicht auf das Klein- und Mittelverkaufs-Patent
Der Verzicht kann nicht rückwirkend erfolgen. Er ist frühestens ab Eintreffen des Formulars bei der Stadtpolizei Bülach gültig. Die Person, auf die das Patent lautete, ist ab dem Datum, das im Formular aufgeführt wurde, nicht mehr verantwortlich für die ordentliche Betriebs-Führung gemäss Gastgewerbe-Gesetz.
Verzicht auf das Klein- und Mittelverkaufs-Patent melden
Lebensmittel-Betriebe
Die Patent-Aufhebung ist dem Kantonalen Labor Zürich zu melden.
Weiterführung des Betriebs
Der Klein- und Mittelverkaufs-Betrieb kann erst weitergeführt werden, wenn folgende Schritte durchgeführt wurden:
- Neue Patent-Beurteilung
- Ausstellung eines neuen Klein- und Mittelverkaufs-Patents
Kontakt
Veranstaltungs-Bewilligung
Veranstaltungen oder Anlässe müssen durch die Stadtpolizei bewilligt werden. Nehmen Sie frühzeitig mit dem Polizei-Sekretariat Kontakt auf.
Wann braucht es eine Bewilligung?
Sie benötigen zum Beispiel eine Bewilligung für:
- Verstärker-/ Lautsprecher-Anlagen im Freien
- Fahrnis-Bauten (Zelte, Bühnen, Schaustell-Geschäfte, etc.) auf öffentlichem oder privatem Grund
- die Abgabe von Speisen und Getränken (Gastwirtschafts-Patent)
- die Durchführung von Kundgebungen, Umzügen, Festanlässen, Schau-Stellungen
- das Aufstellen von mobilen Informations- und Werbe-Einrichtungen (Stand-Aktion)
- das Anbieten von Waren und Dienstleistungen
- das Verteilen von kommerziellen Flug-Blättern, Programmen, Reklamen etc.
- das Anwerben für Dienstleistungen von oder den Beitritt zu ideellen Organisationen
- das Aufführen von Darbietungen aller Art (z.B. Strassen-Musik)
- Strassen- und Parkplatz-Sperrungen
Diese Liste ist nicht abschliessend. Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden zur Organisation von Veranstaltungen (siehe Dokumente).
Gesuch
Das Gesuch ist vollständig bei der Stadtpolizei einzureichen. Für zu spät eingereichte Gesuche wird eine Express-Gebühr erhoben.
Gesuch für eine Veranstaltung einreichen
Gesuch für eine politische Veranstaltung einreichen
Gesuch für Stand-Aktionen, Werbe-Aktionen, Film- und Foto-Aufnahmen einreichen
Gebühren
Es gelten die Gebühren gemäss Gebührentarif der Stadt Bülach.
Express-Gebühren
- Veranstaltungen bis 100 Personen, weniger als 3 Werktage vor dem Anlass: CHF 60.-
- Veranstaltungen bis 300 Personen, weniger als 5 Werktage vor dem Anlass: CHF 80.-
- Veranstaltungen über 300 Personen, weniger als 4 Wochen vor dem Anlass: CHF 100.-
Kontakt
Lärmige Arbeiten während Ruhe-Zeiten
Für den Lärm auf Ihrer Bau-Stelle sind Sie verantwortlich. Lärmige Bau-Arbeiten dürfen nicht während der Ruhezeit stattfinden.
Ruhezeiten
Montag - Freitag
12.00 - 13.00 Uhr | 20.00 - 07.00 Uhr
Samstag
12.00 - 13.00 Uhr | ab 18.00 Uhr
Sonntag und allgemeine Feiertage
ganztags
Ausnahmen und Gesuch
Ausnahmen müssen von der Stadtpolizei bewilligt werden. Wenn die Auflagen nicht eingehalten werden, müssen die Arbeiten eingestellt werden und die Bewilligung wird entzogen.
Der Antragsteller muss die Anwohnenden vorher über den zu erwartenden Lärm informieren.
Kontakt
Nutzung öffentlicher Grund
Das Nutzen des öffentlichen Grundes für private, gewerbliche oder bauliche Zwecke muss von der Stadtpolizei bewilligt werden.
Beispiele:
- Stellen einer Mulde oder eines Krans
- Absperren einer Fläche, eines Parkplatzes oder einer Strasse
Gesuch
Gesetzliche Grundlage
Sondergebrauchsverordnung (SGV)
Kontakt
Name | Beschreibung |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtpolizei | 044 863 13 00 | stadtpolizei@buelach.ch |