Haupinhalt
Wichtig für Ihr Bau-Projekt
Jedes neue Bau-Vorhaben hat Bezüge zu seiner Umgebung und Berührungspunkte mit allgemeinen Bau-Themen. Das gilt auch für Ihr Projekt. Die hier aufgeführten Informationen sind auch für Sie wichtig.
Bau- und Zonenordnung BZO und Zielbilder
Was auf Ihrem Grundstück gebaut werden kann, ist in der Bau- und Zonenordnung BZO beschrieben. Die Zielbilder "Stadt Bülach" und "Zentrum" beschreiben die qualitativen Ansprüche an Bau-Vorhaben in der Stadt Bülach.
Die Bau- und Zonenordnung gibt vor, welche Gebäude und Anlagen auf Ihrem Grundstück erlaubt sind. Es sind rechtliche Vorgaben (siehe unten "Publikationen")
In welcher Bauzone Ihr Grundstück liegt, sehen Sie im Geoweb der Stadt Bülach oder im Geoweb der Gemeinde Höri. Im Geoweb steht auch, ob für Ihr Grundstück öffentlich-rechtliche Eigentums-Beschränkungen ÖREB oder andere Vorgaben gelten (siehe unten "Wichtige Links").
Die Zielbilder "Stadt Bülach" und "Zentrum" geben die qualitativen Ansprüche vor, die Sie bei Ihrem Bau-Vorhaben in der Stadt Bülach berücksichtigen müssen (siehe unten "Publikationen)..
Gestaltungspläne und Sondernutzungspläne
Für bestimmte Areale und Gebiete in der Stadt Bülach und der Gemeinde Herti gelten spezielle Gestaltungspläne und Sondernutzungspläne. Sie legen fest, wie sich diese Gebiete entwickeln sollen und welche Nutzungen zugelassen sind.
Ob für Ihr Bau-Vorhaben Gestaltungspläne und Sondernutzungspläne gelten, lässt sich im kantonalen Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) nachschauen.Parkplätze
Für Neubauten schreibt die Parkplatz-Verordnung eine Mindest- und Maximal-Anzahl an Parkplätzen vor.
Die Anzahl der Parkplätze wird anhand der Nutzungs-Fläche, der Anzahl Wohnungen oder der erwarteten Besucher berechnet. Berücksichtigen Sie diese Vorgaben nötigenfalls auch bei Ihrem Bau-Projekt.
Die Parkplatz-Verordnung und der dazu gehörige Plan der Güteklassen nach örtlichen Verhältnissen sind unten unter Publikationen verfügbar.
Umgebungs-Gestaltung und Grünflächen
Bauen betrifft nicht nur Gebäude und den Innenraum, sondern auch die Umgebung und den Aussenraum.
Bei einem Bau-Projekt müssen Freiräume und Grünflächen, Sicherheitsaspekte, Natur-Schutz, Wasser-Management und ästhetische Punkte berücksichtigt werden.
Informieren Sie sich, welche gesetzlichen Regelungen und Normen für Ihr Vorhaben gelten:
- Alle Informationen zur Gestaltung von Vorgärten in Bülach sind im Merkblatt Vorgarten-Gestaltung (Bülach) (siehe Publikationen) aufgeführt.
- Alle Informationen zum Thema Bäume sind in unserem Leitfaden Baum-Pflanzungen in der Regel-Bauzone (siehe Publikationen) zusammengefasst.
Energie
Die Vorschriften betreffen zum Beispiel:
- Isolation von Gebäuden
- Nutzung von erneuerbaren Energien
- Energie-Erzeugung vor Ort
Erkundigen Sie sich frühzeitig, ob es für Ihr Bau-Projekt verbindliche Vorgaben gibt.
Hindernisfreies Bauen
Öffentliche Gebäude müssen barrierefrei gestaltet werden. Private Gebäude und Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen ebenfalls barrierefrei gestaltet werden.
Es gibt gesetzliche Vorschriften und technische Normen für barrierefreies Bauen. Überlegen Sie sich frühzeitig, ob auch Ihr Bau-Vorhaben davon betroffen ist.
Die Behindertenkonferenz des Kantons Zürich bietet Beratungen bei Baufragen an.
Katasterplan bestellen
Pläne und Daten der amtlichen Vermessung können auf der Website der Gossweiler Ingenieure AG (Nachführungsgeometer) bestellt werden.
Grundbuch-Auszug bestellen
Für Ihr Bau-Gesuch benötigen Sie einen Auszug aus dem Grundbuch. Diesen können Sie beim Grundbuchamt bestellen.
E-Baugesuch
Über die Plattform eBaugesucheZH können Sie Ihr Bau-Gesuch elektronisch erfassen und ohne Papier-Dokumentation einreichen. Der Bereich Hochbau der Stadt Bülach erhält Ihr Bau-Gesuch automatisch.
Wenn Sie Ihr Bau-Gesuch elektronisch einreichen, wird der ganze Prozess der Bau-Bewilligung ebenfalls elektronisch durchgeführt:
- Eingabe des Bau-Gesuchs
- Prüfung des Bau-Gesuchs
- Bewilligung
- Meldung Bau-Beginn
- Abnahme des Bau-Vorhabens
Alle Informationen zur Plattform eBaugesucheZH finden Sie auf der Website des Kantons.
Ab dem 1. Januar 2025 können Baugesuche in der Stadt Bülach nur noch elektronisch eingereicht werden.
Nachbarschaft
Lärmige Arbeiten während Ruhe-Zeiten
Für den Lärm auf Ihrer Bau-Stelle sind Sie verantwortlich. Lärmige Bau-Arbeiten dürfen nicht während der Ruhezeit stattfinden.
Ruhezeiten
Montag - Freitag
12.00 - 13.00 Uhr | 20.00 - 07.00 Uhr
Samstag
12.00 - 13.00 Uhr | ab 18.00 Uhr
Sonntag und allgemeine Feiertage
ganztags
Ausnahmen und Gesuch
Ausnahmen müssen von der Stadtpolizei bewilligt werden. Wenn die Auflagen nicht eingehalten werden, müssen die Arbeiten eingestellt werden und die Bewilligung wird entzogen.
Der Antragsteller muss die Anwohnenden vorher über den zu erwartenden Lärm informieren.
Kontakt
Bau-Freigabe
Die Bau-Bewilligung ist nicht der Start-Schuss für die Bauarbeiten. Damit Sie mit Bauen beginnen können, brauchen Sie nach der Bau-Bewilligung eine Bau-Freigabe.
Eine Bau-Bewilligung heisst, dass Ihr Bau-Vorhaben grundsätzlich umsetzbar ist. Mit der Bau-Bewilligung können aber noch Auflagen verbunden sein, die Sie vor Bau-Beginn erfüllen müssen. Bei Bau-Bewilligungen gilt zudem eine Rekursfrist von 30 Tagen. Wenn die Bau-Bewilligung rechtskräftig ist und alle Auflagen erfüllt sind, können Sie den Bau-Beginn bei uns via eBaugesucheZH anmelden und erhalten darauf die Bau-Freigabe. Erst dann kann es losgehen.
Bau-Abnahme
Wenn alle Bau-Arbeiten fertig sind, steht die Bau-Abnahme an. Die Bau-Abnahme ist der letzte offizielle Schritt für Ihr Bau-Vorhaben.
Die Bau-Abnahme geht oft vergessen. Sie ist aber ein wichtiger Teil des Bau-Bewilligungsverfahrens. Erst mit der Bau-Abnahme ist Ihr Bau-Vorhaben wirklich abgeschlossen.
Vereinbaren Sie für die Bau-Abnahme über Ihren Account auf eBaugesucheZH einen Termin mit uns.
Externe Bau-Unterstützung
Privat-Personen haben meist nicht regelmässig mit Bau-Gesuchen zu tun. Es kann hilfreich sein, wenn man von aussen unterstützt wird.
Einen Neu- oder Umbau plant man meist nur wenige Male im Leben. Das Bau-Bewilligungsverfahren ist ein gesetzlich klar geregelter Prozess. Es sind viele verschiedene Aspekte zu berücksichtigen. Es kann deshalb sinnvoll sein, sich von Externen unterstützen zu lassen. Besonders bei grossen oder komplexen Bau-Vorhaben kann die Erfahrung von Fachpersonen bei der Einreichung eines Bau-Gesuchs helfen. Überlegen Sie sich, ob es sich für Ihr Projekt lohnt, externe Unterstützung zu holen.
Name |
---|
Name | Beschreibung |
---|
Name | Download |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Hochbau | 044 863 14 60 | bau@buelach.ch |
Frage |
---|
Hier ist festgehalten, ob es für Ihr Bau-Vorhaben eine Bau-Bewilligung braucht:
ÜberblickWenn Sie etwas neu bauen oder an einer Anlage etwas verändern, benötigen Sie grundsätzlich immer eine Bau-Bewilligung. Jedoch braucht es nicht für alle Bau-Vorhaben das vollständige ordentliche Verfahren.
Weitere InformationenDie Website des Kantons Zürich informiert über folgendes:
|
Hier ist festgehalten, ob es für Ihr Bau-Vorhaben eine Bau-Bewilligung braucht:
ÜberblickNicht bau-bewilligungspflichtig sind:
Bei Klein-Bauten ist massgeblich, ob sie bau-rechtlich als «Gebäude» zu werten sind. |
Hier ist festgehalten, ob eine Kleinbaute bau-rechtlich ein Gebäude ist:
Keine Bau-Bewilligung nötigWenn eine Kleinstbaute (z. B. Garten-Haus oder Schopf) die folgenden Masse nicht überschreitet, ist in Bau-Zonen grundsätzlich keine bau-rechtliche Bewilligung erforderlich:
Wenn kleine Garten-Häuser, Schöpfe, Spiel-Geräte und ähnliche Bauten grösser sind, als die festgelegten Masse, kann der Bau unter bestimmten Voraussetzungen von der Bewilligungs-Pflicht befreit werden. Voraussetzungen zur Befreiung der Bewilligungs-Pflicht (gemäss § 1 lit. a. BVV):
Das ordentliche baurechtliche Bewilligungs-Verfahren wird angewendet, wenn:
|
Wer keine Bau-Bewilligungs-Pflicht hat, muss trotzdem die Vorschriften des materiellen Rechts einhalten. Dazu gehören:
|
Damit Sie mit Bauen beginnen können, brauchen Sie nach der Bau-Bewilligung eine Bau-Freigabe. Die Bau-Bewilligung ist nicht der Start-Schuss für die Bau-Arbeiten. Eine Bau-Bewilligung heisst, dass Ihr Bau-Vorhaben grundsätzlich umsetzbar ist. Mit der Bau-Bewilligung können aber noch Auflagen verbunden sein, die Sie vor Bau-Beginn erfüllen müssen. Bei Baubewilligungen gilt zudem eine Rekurs-Frist von 30 Tagen. Wenn die Bau-Bewilligung rechtskräftig und alle Auflagen erfüllt sind, können Sie den Bau-Beginn bei uns anmelden und erhalten darauf die Bau-Freigabe. Erst dann kann es losgehen. |
Die Gebühr für die Bau-Bewilligung ist in der Verordnung über die Gebühren im Bauwesen festgelegt. Wenn anderen Behörden, Ämter oder Organe von der Stadt Bülach für ein baurechtliches Prüfungsverfahren Kosten oder Gebühren verlangen, stellt die Stadt Bülach diese Kosten den Bau-Gesuchs-Stellenden in Rechnung. |
Ordentliches VerfahrenDas ordentliche Baubewilligungs-Verfahren mit amtlicher Publikation dauert normalerweise rund 45 Tage. Bei komplexeren Fällen und wenn mit zusätzlichen Stellen Abklärungen getroffen und Stellungsnahmen eingeholt werden müssen, ist mit rund 90 Tagen zu rechnen. Anzeige-VerfahrenDas Anzeige-Verfahren dauert in der Regel maximal 30 Tage. Voraussetzung ist immer, dass die Unterlagen des Bau-Gesuchs vollständig und korrekt sind. |
GültigkeitEine Bewilligung wird nach 3 Jahren ungültig, wenn nicht vorher mit der Ausführung begonnen worden ist. Bei Neu-Bauten gilt der Aushub oder der Abbruch einer bestehenden Baute als Bau-Beginn. Sind für das gleiche Bau-Vorhaben mehrere Bau-Bewilligungen nötig, ist die neuste Bewilligung für das Erlöschen der übrigen und für den spätestens möglichen Bau-Beginn massgeblich. Wann beginnst die Frist?Die Frist von 3 Jahren beginnt normalerweise mit dem Ablauf der letzten Rechtsmittel-Frist. In strittigen Fällen beginnt die Frist mit der Rechtskraft des öffentlich- oder zivilrechtlichen Entscheids. Wenn die gleiche Bewilligung mehrere Gebäude umfasst, wird die Frist mit dem Bau-Beginn bei einem Gebäude eingehalten. Neben-Bestimmungen zur Bewilligung beeinflussen den Fristen-Lauf nicht; Gleiches gilt, wenn Konzessionen oder andere als baurechtliche Bewilligungen erforderlich sind. Voraussetzungen für das Ausführen des Bau-VorhabensMit der Ausführung eines Bau-Vorhabens darf nicht begonnen werden, wenn die schriftliche Erlaubnis der zuständigen Behörden nicht vorliegt. Vor Bau-Beginn müssen alle nötigen baurechtlichen Bewilligungen rechtskräftig sein und alle Neben-Bestimmungen aus der Bau-Bewilligung erfüllt sein. |
Das Team Hochbau der Stadt Bülach begleitet Sie durch das Bau-Verfahren und stellt sicher, dass die kantonalen und nationalen Bau-Gesetze eingehalten werden. Unser Auftrag
Unser ZielIhr Bau-Gesuch kann das Bau-Bewilligungs-Verfahren so schnell wie möglich und so reibungslos wie möglich durchlaufen. Dabei sind wir auf Ihre Mitarbeit und auf einen guten Austausch mit Ihnen angewiesen. Unsere ErfahrungWir behandeln pro Jahr über 200 Bau-Gesuche mit einer totalen Bau-Summe von deutlich mehr als 100 Millionen Franken. Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung und unserem Fachwissen gerne zur Verfügung. |