Haupinhalt
Kinderbetreuung
Familienergänzende Betreuung
Kinder-Tagesstätten (KiTa)
In der Stadt Bülach gibt es folgende Kinder-Tagesstätten:
- Formel Fun Kita, Schützenmattstrasse 30, 8180 Bülach
- Globegarden Glasi Kita, Sodagasse 2, 8180 Bülach
- KIMI Krippen AG, Hochfelderstrasse 21, 8180 Bülach
- Kita Bächli, Zürichstrasse 29, 8180 Bülach
- Kita Bergli, Berglistrasse 20a, 8180 Bülach
- Kita Böndli, Furtrainstrasse 2, 8180 Bülach
- Kita Kinderpalais, Kaffeestrasse 8c/d, 8180 Bülach
- Kita Lichtpunkt, Schaffhauserstrasse 108, 8180 Bülach
- Krippe ZOO, Winterthurerstrasse 36, 8180 Bülach
Tages-Familien
Tages-Familien betreuen Kinder stundenweise oder den ganzen Tag bei sich zu Hause. Die Betreuungs-Zeiten werden mit den Eltern vereinbart. Tages-Familien bieten auch Betreuung für Schul-Kinder an.
Qualifizierte Tages-Familie finden:
Tages-Familien Zürcher Unterland (TFZU)
Babysitter
Babysitter finden
Kurse für Babysitter
Subventionen
Der Besuch einer familien- und schulergänzenden Betreuung soll allen Kindern möglich sein. Deshalb leistet die Stadt Bülach auf Antrag Beiträge an die Kosten der familien- und schulergänzenden Betreuung.
weitere Informationen zu den Subventionen
Kontakt
Beiträge an die Kinderbetreuung
Schulergänzende Betreuung
Betreuungs-Module
Uhrzeit: 07:00 - 08:15 Uhr
Kosten für den Besuch von 1x Morgentisch pro Woche: CHF 55.- pro Monat
Uhrzeit: 12:00 - 14:15 Uhr
Kosten für den Besuch von 1x Mittagstisch pro Woche: CHF 91.- pro Monat
Uhrzeit: 14:15 - 18:00 Uhr
Kosten für den Besuch von 1x MAXI pro Woche: CHF 130.- pro Monat
Uhrzeit: 15:15 - 18:00 Uhr
Kosten für den Besuch von 1x MIDI pro Woche: CHF 98.- pro Monat
Während der Schulferien wird ein spezielles Ferienprogramm angeboten. Davon ausgenommen sind die Betriebsferien.
Weitere Informationen
- Es ist nur Ganztages-Betreuung möglich.
- Uhrzeit: 07:00 - 18:00 Uhr
- Kosten pro Tag: CHF 102.-
Daten des Ferienhorts
- Sommerferien, 1. Woche, 15. - 19. Juli 2024 im Schulhaus Hohfuri
- Sommerferien, 4. & 5. Woche, 5. - 16. August 2024 im Schulhaus Hohfuri
Rechnungsstellung
Sie erhalten monatlich eine Rechnung. Diese wird auf Grundlage der Kosten für 39 Schulwochen gestellt, aufgeteilt auf 12 Monate.
Antrag auf Subvention (Rabatt)
Der Besuch einer familien- und schulergänzenden Betreuung soll allen Kindern möglich sein. Deshalb leistet die Stadt Bülach auf Antrag Beiträge an die Kosten der familien- und schulergänzenden Betreuung.
Weitere Informationen zu den Subventionen Kinderbetreuung
Ohne städtischen Beitrag wird automatisch der Maximal-Tarif verrechnet.
Anmeldung
Melden Sie Ihr Kind mit dem Anmelde-Formular (siehe Dokumente) für die Betreuung an. Wenn Sie die Anmeldung bis zum 15. Tag eines Monats abgeben, kann Ihr Kind das Betreuungs-Modul bereits im nächsten Monat besuchen.
Kontakt
Subventionen Kinderbetreuung
Der Besuch einer familien- und schulergänzenden Betreuung soll allen Kindern in Bülach möglich sein. Deshalb leistet die Stadt Bülach auf Antrag Beiträge an die Kosten der familien- und schulergänzenden Betreuung.
Wer erhält Subventionen?
Sie können einen Antrag stellen, wenn:
- Sie erziehungsberechtigt sind,
- Sie berufstätig oder in Ausbildung sind und
- Sie Ihr Kind in einer Betreuungs-Einrichtung betreuen lassen.
Als Betreuungs-Einrichtungen gelten:
- Kinder-Tagesstätten (KiTa)
- Tages-Familien
- Schulergänzende Betreuung (Hort)
Die Höhe des Beitrags berücksichtigt die finanziellen Verhältnisse der Eltern.
Antrag
Bitte lesen Sie das Merkblatt (siehe Dokumente) aufmerksam durch, bevor Sie einen Antrag stellen.
Füllen Sie mithilfe der digitalen Assistentin (im Fenster rechts unten), den Antrag aus.
Reichen Sie das ausgefüllte Antrags-Formular bei der Stadt Bülach, Team Gesellschaft, ein.
Gesetzliche Grundlage
- Weitere Informationen zur Beitragsverordnung der Stadt Bülach über die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung (BVO)
- Weitere Informationen zu den Ausführungsbestimmungen zur Beitragsverordnung der Stadt Bülach über die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung
Kontakt
Meldepflicht und Bewilligung für Tages-Familien und KiTas
Meldepflicht für Tages-Familien
Voraussetzungen
Eine Tages-Familie ist meldepflichtig, wenn:
- sie regelmässig Kinder betreut.
- sie Kinder unter 12 Jahren betreut.
- mindestens ein Tageskind 2 1/2 oder mehr Tage bzw. Nächte pro Woche anwesend ist.
- praxisgemäss entspricht das 20 oder mehr Stunden
- Tages- und Nachtstunden zählen gleich
- höchstens 5 Tageskinder gleichzeitig betreut werden.
- die Betreuung gegen Entgelt erfolgt.
Meldung
Melden sie sich sogleich nach Entstehung der Meldepflicht bei Tassinari Beratungen.
Bewilligung und Kontrolle von Kinder-Tagesstätten (KiTa)
Die Firma Tassinari Beratungen klärt im Auftrag der Stadt Bülach die Bewilligungs-Voraussetzungen ab. Sie kontrolliert, ob die Bewilligungs-Bedingungen eingehalten werden.
Kontakt
Name | Telefon | Kontakt |
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Beiträge an die Kinderbetreuung | 044 863 15 40 | bvo@buelach.ch |