Haupinhalt

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Familienergänzende Betreuung

Kinder-Tagesstätten (KiTa) In der Stadt Bülach gibt es folgende Kinder-Tagesstätten: Formel Fun Kita, Schützenmattstrasse 30, 8180 Bülach Globegarden Glasi Kita, Sodagas…

Kinder-Tagesstätten (KiTa)

In der Stadt Bülach gibt es folgende Kinder-Tagesstätten:

Tages-Familien

Tages-Familien betreuen Kinder stundenweise oder den ganzen Tag bei sich zu Hause. Die Betreuungs-Zeiten werden mit den Eltern vereinbart. Tages-Familien bieten auch Betreuung für Schul-Kinder an.

Qualifizierte Tages-Familie finden:

Tages-Familien Zürcher Unterland (TFZU)

Babysitter

Babysitter finden

Kurse für Babysitter

Subventionen

Der Besuch einer familien- und schulergänzenden Betreuung soll allen Kindern möglich sein. Deshalb leistet die Stadt Bülach auf Antrag Beiträge an die Kosten der familien- und schulergänzenden Betreuung. 

weitere Informationen zu den Subventionen

Kontakt

Beiträge an die Kinderbetreuung

 

Schulergänzende Betreuung

Betreuungs-Module MorgentischUhrzeit: 07:00 - 08:15 UhrKosten für den Besuch von 1x Morgentisch pro Woche: CHF 55.- pro MonatMittagstischUhrzeit: 12:00 - 14:15 UhrKosten für den Besuch …

Betreuungs-Module

Uhrzeit: 07:00 - 08:15 Uhr

Kosten für den Besuch von 1x Morgentisch pro Woche: CHF 55.- pro Monat

Uhrzeit: 12:00 - 14:15 Uhr

Kosten für den Besuch von 1x Mittagstisch pro Woche: CHF 91.- pro Monat

Uhrzeit: 14:15 - 18:00 Uhr

Kosten für den Besuch von 1x MAXI pro Woche: CHF 130.- pro Monat 

Uhrzeit: 15:15 - 18:00 Uhr

Kosten für den Besuch von 1x MIDI pro Woche: CHF 98.- pro Monat

Während der Schulferien wird ein spezielles Ferienprogramm angeboten. Davon ausgenommen sind die Betriebsferien.

Weitere Informationen

  • Es ist nur Ganztages-Betreuung möglich.
  • Uhrzeit: 07:00 - 18:00 Uhr
  • Kosten pro Tag: CHF 102.-

Daten des Ferienhorts

  • Sommerferien, 1. Woche, 15. - 19. Juli 2024 im Schulhaus Hohfuri
  • Sommerferien, 4. & 5. Woche, 5. - 16. August 2024 im Schulhaus Hohfuri

Rechnungsstellung

Sie erhalten monatlich eine Rechnung. Diese wird auf Grundlage der Kosten für 39 Schulwochen gestellt, aufgeteilt auf 12 Monate. 

Antrag auf Subvention (Rabatt)

Der Besuch einer familien- und schulergänzenden Betreuung soll allen Kindern möglich sein. Deshalb leistet die Stadt Bülach auf Antrag Beiträge an die Kosten der familien- und schulergänzenden Betreuung.

Weitere Informationen zu den Subventionen Kinderbetreuung

Ohne städtischen Beitrag wird automatisch der Maximal-Tarif verrechnet. 

Anmeldung

Melden Sie Ihr Kind mit dem Anmelde-Formular (siehe Dokumente) für die Betreuung an. Wenn Sie die Anmeldung bis zum 15. Tag eines Monats abgeben, kann Ihr Kind das Betreuungs-Modul bereits im nächsten Monat besuchen. 

Kontakt

Schulergänzende Betreuung

Subventionen Kinderbetreuung

Der Besuch einer familien- und schulergänzenden Betreuung soll allen Kindern in Bülach möglich sein. Deshalb leistet die Stadt Bülach auf Antrag Beiträge an die Kosten der familien…

Der Besuch einer familien- und schulergänzenden Betreuung soll allen Kindern in Bülach möglich sein. Deshalb leistet die Stadt Bülach auf Antrag Beiträge an die Kosten der familien- und schulergänzenden Betreuung. 

Wer erhält Subventionen?

Sie können einen Antrag stellen, wenn: 

  • Sie erziehungsberechtigt sind, 
  • Sie berufstätig oder in Ausbildung sind und
  • Sie Ihr Kind in einer Betreuungs-Einrichtung betreuen lassen.

Als Betreuungs-Einrichtungen gelten: 

  • Kinder-Tagesstätten (KiTa)
  • Tages-Familien
  • Schulergänzende Betreuung (Hort)

Die Höhe des Beitrags berücksichtigt die finanziellen Verhältnisse der Eltern.

Antrag

Bitte lesen Sie das Merkblatt (siehe Dokumente) aufmerksam durch, bevor Sie einen Antrag stellen.

Füllen Sie mithilfe der digitalen Assistentin (im Fenster links unten), den Antrag aus. 

Reichen Sie das ausgefüllte Antrags-Formular bei der Stadt Bülach, Team Gesellschaft, ein. 

Gesetzliche Grundlage

  • Beitragsverordnung der Stadt Bülach über die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung (BVO)
  • Ausführungsbestimmungen zur Beitragsverordnung der Stadt Bülach über die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung

Kontakt

Beiträge an die Kinderbetreuung

Meldepflicht und Bewilligung für Tages-Familien und KiTas

Meldepflicht für Tages-Familien Voraussetzungen Eine Tages-Familie ist meldepflichtig, wenn:  sie regelmässig Kinder betreut. sie Kinder unter 12 Jahren betreut. mindeste…

Meldepflicht für Tages-Familien

Voraussetzungen

Eine Tages-Familie ist meldepflichtig, wenn: 

  • sie regelmässig Kinder betreut.
  • sie Kinder unter 12 Jahren betreut.
  • mindestens ein Tageskind 2 1/2 oder mehr Tage bzw. Nächte pro Woche anwesend ist.
    • praxisgemäss entspricht das 20 oder mehr Stunden
    • Tages- und Nachtstunden zählen gleich
  • höchstens 5 Tageskinder gleichzeitig betreut werden.
  • die Betreuung gegen Entgelt erfolgt.

Meldung

Melden sie sich sogleich nach Entstehung der Meldepflicht bei Tassinari Beratungen

Bewilligung und Kontrolle von Kinder-Tagesstätten (KiTa)

Die Firma Tassinari Beratungen  klärt im Auftrag der Stadt Bülach die Bewilligungs-Voraussetzungen ab. Sie kontrolliert, ob die Bewilligungs-Bedingungen eingehalten werden.  

Kontakt

Soziales und Gesundheit