Haupinhalt

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Für die Hunde-Haltung wird eine Gebühr erhoben. Sie wird jährlich von der Stadtpolizei in Rechnung gestellt.

Gebühr

Jahresgebühr: CHF 150.00. 

Wenn die Gebühr nicht bis am 31. März entrichtet wird und es sich nicht um einen neuen Hund handelt, fällt ab dem 1. April des laufenden Jahres eine höhere Gebühr an.

Beim Tod des Hundes vor dem 30. Juni besteht ein Anrecht auf die Rückerstattung eines Anteils der Gebühr. Nach dem 1. Juli besteht kein Anrecht auf Rückerstattung der Gebühr.

Gebühr-Reduktion

Personen, die das nationale Hundehalter-Brevet absolvieren, erhalten im Abschluss-Jahr eine einmalige Reduktion von 50 Prozent der Gebühr.

Voraussetzungen

  • Der Hundetrainer oder die Hundetrainerin hat die Bewilligung des Veterinäramt des Kanton Zürich (VETA) und des Verbands Kynologie Ausbildung Schweiz (VKAS).
  • Der Hundehalter oder die Hundehalterin ist in Bülach wohnhaft.
  • Die Gebühr wurde in Bülach bezahlt.

Kontakt

Stadtpolizei