Haupinhalt

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Informationen

  • Stadt Bülach: 110 %
    • politische Gemeinde: 92 %
    • Sekundarschule: 18 %
  • Evangelisch-reformierte Kirche: 10%
  • Römisch-katholische Kirche: 11 %
  • Christ-katholische Kirche: 14 %
  • Kanton Zürich (Staats-Steuer): 99 %
  • juristische Personen evang.-ref. Anteil: 5,10 %
  • juristische Personen röm.-kath. Anteil: 5.39 %
  • juristische Personen Total: 120,49 %

Steuer-Erklärung Privatperson

Jeder Mensch ist eine natürliche Person und darum steuerpflichtig. Mit der Steuer-Erklärung wird ermittelt, wie viel Einkommens- und Vermögens-Steuer Sie bezahlen müssen.   Alle…

Jeder Mensch ist eine natürliche Person und darum steuerpflichtig. Mit der Steuer-Erklärung wird ermittelt, wie viel Einkommens- und Vermögens-Steuer Sie bezahlen müssen.  

Alle Informationen zu Ihrer Steuererklärung, Website des Kantons Zürich

Steuer-Erklärung in Papierform

  • Sie können Ihre Steuer-Erklärung online oder in Papierform einreichen.
  • Schicken Sie Ihre Steuererklärung in Papierform an: Zürcher Gemeinden - Steuererklärung, c/o Scan-Center, Postfach, 8010 Zürich

Kontakt

Steueramt

 

Frist-Verlängerung

Die Steuer-Erklärung muss bis am 31. März eingereicht werden.  Wenn Sie mehr Zeit brauchen, müssen Sie ein Gesuch um eine Frist-Verlängerung stellen. Das Gesuch können Sie über eF…
  • Die Steuer-Erklärung muss bis am 31. März eingereicht werden. 
  • Wenn Sie mehr Zeit brauchen, müssen Sie ein Gesuch um eine Frist-Verlängerung stellen.
  • Das Gesuch können Sie über eFristverlängerung stellen. Dafür brauchen Sie Ihre Register-Nummer und ein Passwort. Beides finden Sie auf Ihrer Steuererklärung. 

Kontakt

Steueramt

Steuer-Rechnung

Provisorische Rechnung Mitte Februar erhalten Sie vom Steueramt Bülach eine provisorische Rechnung für die Staats- und Gemeinde-Steuern des laufenden Jahres. Der mutmassliche Steue…

Provisorische Rechnung

Mitte Februar erhalten Sie vom Steueramt Bülach eine provisorische Rechnung für die Staats- und Gemeinde-Steuern des laufenden Jahres.

Der mutmassliche Steuer-Betrag wird auf Basis der vorherigen Steuer-Erklärung berechnet. 

Muss ich die provisorische Rechnung bezahlen?

Ja, bezahlen Sie die provisorische Steuer-Rechnung bis Ende des laufenden Jahres. Bezahlen Sie in angemessener Höhe, damit Sie nicht in Zahlungs-Rückstand geraten.

Bezahlen Sie die provisorische Rechnung mit Ihrem aktuellen Einkommen und Vermögen. Ihr Ziel sollte es sein, am Ende des Jahres die provisorische Rechnung bezahlt zu haben.

Das Steueramt berät Sie gerne.

Schlussrechnung

Prozess

  1. Im neuen Jahr füllen Sie die Steuer-Erklärung für das vorherige Jahr aus. 
  2. Nachdem das Steueramt Ihre Steuer-Erklärung geprüft und definitiv eingeschätzt/veranlagt hat, erhalten Sie eine Schlussrechnung. 
  3. Die Schlussrechnung müssen Sie innerhalb von 30 Tagen bezahlen.

Zahlung

Von der Schlussrechnung wird der Betrag, den Sie bereits bei der provisorischen Rechnung einbezahlt haben, abgezogen. 

Wenn Sie zu wenig bezahlt haben, müssen Sie die Differenz innert 30 Tagen nachzahlen. 

Wenn Sie zu viel bezahlt haben. überweist Ihnen das Steueramt den zu viel bezahlten Betrag auf Ihr Bank-Konto. Oder der Betrag wird auf noch ausstehende Steuern gebucht. 

Raten-Zahlungen und Stundung

Es besteht kein Anrecht auf Stundung oder Raten-Zahlung. Das Steueramt Bülach kann ausnahmsweise 2 bis 6 gleich hohe monatliche Raten-Zahlungen gewähren. 

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Steueramt

EGOV-Box

In der EGOV-Box können Sie folgendes tun:  ein Gesuch um eine Frist-Verlängerung stellen den Konto-Auszug ansehen Einzahlungsscheine bestellen oder generieren Zahlungs-Verein…

In der EGOV-Box können Sie folgendes tun: 

  • ein Gesuch um eine Frist-Verlängerung stellen
  • den Konto-Auszug ansehen
  • Einzahlungsscheine bestellen oder generieren
  • Zahlungs-Vereinbarungen beantragen
  • Ihr Bank-Konto für Steuer-Rückzahlungen erfassen

Link zur EGOV-Box

Kontakt

Steueramt

Grundstückgewinn-Steuer

Depositum Das Grundstück haftet während 3 Jahren nach der Hand-Änderung für die Grundstückgewinn-Steuer. Darum liegt es im Interesse der Käuferin/des Käufers, dass ein angemessenes De…

Depositum

Das Grundstück haftet während 3 Jahren nach der Hand-Änderung für die Grundstückgewinn-Steuer. Darum liegt es im Interesse der Käuferin/des Käufers, dass ein angemessenes Depositum gezahlt wird. 

Ablauf

  1. Die verkaufende und die potentielle kaufende Partei einigen sich auf einen Preis für die Immobilie. Sie erstellen einen Verkaufs-Vertrag. 
  2. Die verkaufende Partei  informiert das Steueramt über den geplanten Verkauf. Sie reicht den Entwurf des Verkaufs-Vertrags ein. 
  3. Das Steueramt berechnet die voraussichtliche Grundstückgewinn-Steuer. Das Steueramt schickt innerhalb einer Woche eine provisorische Steuer-Berechnung. 
  4. Nach der Hand-Änderung wird die voraussichtliche Grundstückgewinn-Steuer an die Stadt Bülach gezahlt.

Steuer-Erklärung

Die Steuer-Erklärung für die Grundstückgewinn-Steuer muss dem Steueramt innerhalb von 30 Tagen nach der Hand-Änderung eingereicht werden. 

Frist-Erstreckung

Wenn Sie die Frist für das Einreichen der Steuer-Erklärung verlängern wollen, rufen Sie das Steueramt Bülach an. 

Gesetzliche Grundlage

Steuergesetz (StG), § 216 ff.

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Steueramt

Hunde-Verabgabung / Hunde-Steuer

Für die Hunde-Haltung wird eine Gebühr erhoben. Sie wird jährlich von der Stadtpolizei in Rechnung gestellt. Gebühr Jahresgebühr: CHF 150.00.  Wenn die Gebühr nicht bis am 31. M…

Für die Hunde-Haltung wird eine Gebühr erhoben. Sie wird jährlich von der Stadtpolizei in Rechnung gestellt.

Gebühr

Jahresgebühr: CHF 150.00. 

Wenn die Gebühr nicht bis am 31. März entrichtet wird und es sich nicht um einen neuen Hund handelt, fällt ab dem 1. April des laufenden Jahres eine höhere Gebühr an.

Beim Tod des Hundes vor dem 30. Juni besteht ein Anrecht auf die Rückerstattung eines Anteils der Gebühr. Nach dem 1. Juli besteht kein Anrecht auf Rückerstattung der Gebühr.

Gebühr-Reduktion

Personen, die das nationale Hundehalter-Brevet absolvieren, erhalten im Abschluss-Jahr eine einmalige Reduktion von 50 Prozent der Gebühr.

Voraussetzungen

  • Der Hundetrainer oder die Hundetrainerin hat die Bewilligung des Veterinäramt des Kanton Zürich (VETA) und des Verbands Kynologie Ausbildung Schweiz (VKAS).
  • Der Hundehalter oder die Hundehalterin ist in Bülach wohnhaft.
  • Die Gebühr wurde in Bülach bezahlt.

Kontakt

Stadtpolizei