Haupinhalt
Meldepflicht und Bewilligung für Tages-Familien und KiTas
Meldepflicht für Tages-Familien
Voraussetzungen
Eine Tages-Familie ist meldepflichtig, wenn:
- sie regelmässig Kinder betreut.
- sie Kinder unter 12 Jahren betreut.
- mindestens ein Tageskind 2 1/2 oder mehr Tage bzw. Nächte pro Woche anwesend ist.
- praxisgemäss entspricht das 20 oder mehr Stunden
- Tages- und Nachtstunden zählen gleich
- höchstens 5 Tageskinder gleichzeitig betreut werden.
- die Betreuung gegen Entgelt erfolgt.
Meldung
Melden sie sich sogleich nach Entstehung der Meldepflicht bei Tassinari Beratungen.
Bewilligung und Kontrolle von Kinder-Tagesstätten (KiTa)
Die Firma Tassinari Beratungen klärt im Auftrag der Stadt Bülach die Bewilligungs-Voraussetzungen ab. Sie kontrolliert, ob die Bewilligungs-Bedingungen eingehalten werden.