Haupinhalt

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Beratung und Unterstützung

Schulpsychologinnen und Schulpsychologen unterstützen und beraten in folgenden Situationen:

  • Wenn Ihr Kind sich in der Schule oder Zuhause nicht wohl fühlt.
  • Wenn Ihr Kind in der Schule oder Zuhause auffälliges Verhalten zeigt.
  • Wenn Sie Fragen zur Erziehung oder Förderung Ihres Kindes haben.
  • Wenn Sie Fragen zur Einschulung oder zur Schul-Laufbahn haben.
  • Wenn Sie Fragen Fragen zur Begabung und Förderung haben.
  • Wenn eine Schülerin oder ein Schüler ein Problem mit einer Fachperson besprechen möchte.
  • Wenn Eltern und Lehrpersonen sich nicht einigen können, wie eine Schülerin oder ein Schüler gefördert werden soll.

Die Beratung bezieht die Anliegen aller Beteiligten ein. Das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen steht im Mittelpunkt. 

Schulpsychologinnen und Schulpsychologen stehen unter beruflicher Schweigepflicht. 

Schulpsychologische Abklärung

Wenn die Eltern und die Lehrpersonen es wünschen, kann die Schulleitung eine Schülerin oder einen Schüler zur schulpsychologischen Abklärung anmelden.  

Gemeinsam mit der Schülerin oder dem Schüler, den Eltern und den Lehrpersonen wird eine Lösung gesucht. 

Kontakt

Folgende Personen können sich direkt mit dem Schulpsychologischen Dienst in Verbindung setzen:

  •  Eltern
  •  Lehrpersonen
  •  Schülerinnen und Schüler

Für Lehrpersonen gibt es in den Schulhäusern regelmässig Sprechstunden. 

Kosten

Abklärungen und Beratungen sind kostenlos. Die Kosten trägt die Schulgemeinde.