Haupinhalt
Gestaltungspläne und Sondernutzungspläne
Für bestimmte Areale und Gebiete in der Stadt Bülach und der Gemeinde Herti gelten spezielle Gestaltungspläne und Sondernutzungspläne. Sie legen fest, wie sich diese Gebiete entwickeln sollen und welche Nutzungen zugelassen sind.
Ob für Ihr Bau-Vorhaben Gestaltungspläne und Sondernutzungspläne gelten, lässt sich im kantonalen Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) nachschauen.Name | Telefon | Kontakt |
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Hochbau | 044 863 14 60 | bau@buelach.ch |
Name | Beschreibung |
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