Haupinhalt
Bau-Freigabe
Die Bau-Bewilligung ist nicht der Start-Schuss für die Bauarbeiten. Damit Sie mit Bauen beginnen können, brauchen Sie nach der Bau-Bewilligung eine Bau-Freigabe.
Eine Bau-Bewilligung heisst, dass Ihr Bau-Vorhaben grundsätzlich umsetzbar ist. Mit der Bau-Bewilligung können aber noch Auflagen verbunden sein, die Sie vor Bau-Beginn erfüllen müssen. Bei Bau-Bewilligungen gilt zudem eine Rekursfrist von 30 Tagen. Wenn die Bau-Bewilligung rechtskräftig ist und alle Auflagen erfüllt sind, können Sie den Bau-Beginn bei uns via eBaugesucheZH anmelden und erhalten darauf die Bau-Freigabe. Erst dann kann es losgehen.
Name | Telefon | Kontakt |
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Hochbau | 044 863 14 60 | bau@buelach.ch |
Name | Download |
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