Haupinhalt
Hindernisfreies Bauen
Öffentliche Gebäude müssen barrierefrei gestaltet werden. Private Gebäude und Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen ebenfalls barrierefrei gestaltet werden.
Es gibt gesetzliche Vorschriften und technische Normen für barrierefreies Bauen. Überlegen Sie sich frühzeitig, ob auch Ihr Bau-Vorhaben davon betroffen ist.
Die Behindertenkonferenz des Kantons Zürich bietet Beratungen bei Baufragen an.
Name | Telefon | Kontakt |
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Hochbau | 044 863 14 60 | bau@buelach.ch |
Name | Beschreibung |
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