Haupinhalt
Parkplätze
Für Neubauten schreibt die Parkplatz-Verordnung eine Mindest- und Maximal-Anzahl an Parkplätzen vor.
Die Anzahl der Parkplätze wird anhand der Nutzungs-Fläche, der Anzahl Wohnungen oder der erwarteten Besucher berechnet. Berücksichtigen Sie diese Vorgaben nötigenfalls auch bei Ihrem Bau-Projekt.
Die Parkplatz-Verordnung und der dazu gehörige Plan der Güteklassen nach örtlichen Verhältnissen sind unten unter Publikationen verfügbar.
Name | Telefon | Kontakt |
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Hochbau | 044 863 14 60 | bau@buelach.ch |
Name | Download |
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