Haupinhalt

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  • Bekommt eine Person eine AHV-Rente oder eine IV-Rente?
  • Hat diese Person zu wenig Geld für ihre Lebenshaltungs-Kosten oder Pflege-Kosten?

Die Zusatz-Leistungen zur AH/IV helfen, dass die Kosten für die Pflege im Alter und bei Invalidität bezahlt werden können. Sie helfen auch, dass die Person die Lebenshaltungs-Kosten bezahlen kann.

Anspruch und Berechnung

Der Bereich Sozialversicherungen prüft, welche Personen Zusatz-Leistungen zur AHV/IV erhalten. Dabei werden folgende Dinge berücksichtigt:

  • das Einkommen
  • die Ausgaben
  • das Vermögen in Form eines Vermögens-Verzehrs

Zusatz-Leistungen zur AHV/IV werden nur auf Antrag hin gewährt.

Antrag

Füllen Sie das Antrags-Formular (siehe Dokumente) aus und reichen Sie es beim Bereich Sozialversicherungen ein. 

Gesetzliche Grundlagen

Kontakt

Sozialversicherungen

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Antrag für Zusatz-Leistungen zur AHV/IV-Rente (PDF, 1.33 MB) Download 0 Antrag für Zusatz-Leistungen zur AHV/IV-Rente
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