Haupinhalt
Finanzielle Hilfe
Sozialhilfe
Es gibt viele Gründe für persönliche Notlagen: Arbeitslosigkeit, zu wenig Einkommen, Krankheit oder Sucht, persönliche Krisen oder schwierige familiäre Verhältnisse. Wenn Sie in eine Notlage geraten und sich nicht selbst helfen können, haben Sie Anspruch auf Sozialhilfe. Das gilt auch, wenn Sie arbeiten, aber Ihr Lohn nicht für den Lebensunterhalt reicht.
Informationen zur Sozialhilfe
- Sozialhilfe einfach erklärt: 5 Videos in einfacher Sprache
- Broschüre In Not geraten in verschiedenen Sprachen
Anmeldung
Für eine Anmeldung bei der Sozialhilfe kontaktieren Sie die Sozialberatung. Rufen Sie uns an oder kommen Sie persönlich am Schalter vorbei.
Die Sozialberatung ist für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Bülach zuständig.
Kontakt
Überbrückungs-Leistungen
Stehen Sie kurz vor dem Renten-Alter?
Sind Sie seit mehreren Jahren arbeitslos?
Bekommen Sie kein Geld mehr von der Arbeitslosen-Versicherung?
Dann können Sie finanzielle Unterstützung durch Überbrückungs-Leistungen (ÜL) erhalten. Eine ältere arbeitslose Person hat das Recht auf ÜL, bis sie von der AHV die Alters-Rente bekommt.
Berechnung
Überbrückungs-Leistungen erhalten Personen, die in finanziellen Schwierigkeiten sind. Überbrückungs-Leistungen werden nur auf Antrag hin gewährt.
Antrag
Füllen Sie das Antrags-Formular (siehe Dokumente) aus und reichen Sie es beim Bereich Sozialversicherungen ein.
Gesetzliche Grundlagen
- Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose
- Verordnung über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose
Kontakt
Zusatz-Leistungen zur AHV/IV
- Bekommt eine Person eine AHV-Rente oder eine IV-Rente?
- Hat diese Person zu wenig Geld für ihre Lebenshaltungs-Kosten oder Pflege-Kosten?
Die Zusatz-Leistungen zur AHV/IV helfen, dass die Kosten für die Pflege im Alter und bei Invalidität bezahlt werden können. Sie helfen auch, dass die Person die Lebenshaltungs-Kosten bezahlen kann.
Anspruch und Berechnung
Der Bereich Sozialversicherungen prüft, welche Personen Zusatz-Leistungen zur AHV/IV erhalten. Dabei werden folgende Dinge berücksichtigt:
- das Einkommen
- die Ausgaben
- das Vermögen in Form eines Vermögens-Verzehrs
Zusatz-Leistungen zur AHV/IV werden nur auf Antrag hin gewährt.
Antrag
Füllen Sie das Antrags-Formular (siehe Dokumente) aus und reichen Sie es beim Bereich Sozialversicherungen ein.
Gesetzliche Grundlagen
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Subventionen Spielgruppe
Die Stadt Bülach unterstützt im Rahmen des zweijährigen Pilotprojekts Frühe Sprachbildung Familien mit wenig Geld und übernimmt 50 Prozent der Kosten für den Spielgruppen-Besuch Ihres Kindes.
Sie haben Anspruch auf Subventionen für den Spielgruppen-Besuch, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie wohnen und bezahlen Steuern in Bülach.
- Sie haben eine KulturLegi.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt (siehe Dokumente).
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Subventionen Kinderbetreuung
Der Besuch einer familien- und schulergänzenden Betreuung soll allen Kindern in Bülach möglich sein. Deshalb leistet die Stadt Bülach auf Antrag Beiträge an die Kosten der familien- und schulergänzenden Betreuung.
Wer erhält Subventionen?
Sie können einen Antrag stellen, wenn:
- Sie erziehungsberechtigt sind,
- Sie berufstätig oder in Ausbildung sind und
- Sie Ihr Kind in einer Betreuungs-Einrichtung betreuen lassen.
Als Betreuungs-Einrichtungen gelten:
- Kinder-Tagesstätten (KiTa)
- Tages-Familien
- Schulergänzende Betreuung (Hort)
Die Höhe des Beitrags berücksichtigt die finanziellen Verhältnisse der Eltern.
Antrag
Bitte lesen Sie das Merkblatt (siehe Dokumente) aufmerksam durch, bevor Sie einen Antrag stellen.
Füllen Sie mithilfe der digitalen Assistentin (im Fenster rechts unten), den Antrag aus.
Reichen Sie das ausgefüllte Antrags-Formular bei der Stadt Bülach, Team Gesellschaft, ein.
Gesetzliche Grundlage
- Weitere Informationen zur Beitragsverordnung der Stadt Bülach über die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung (BVO)
- Weitere Informationen zu den Ausführungsbestimmungen zur Beitragsverordnung der Stadt Bülach über die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung
Kontakt
Angebote für ein schmales Budget
Angebote für Personen, die am oder unter dem Existenz-Minimum leben.
KulturLegi
Die KulturLegi ist ein persönlicher Ausweis für Erwachsene und Kinder ab 5 Jahren. Mit dem Ausweis erhalten Sie Rabatte von bis zu 70 Prozent auf über 3'500 Angebote aus Kultur, Bildung, Sport und Gesundheit.
Tischlein deck dich
Bei Tischlein deck dich erhalten Sie kostenlos einwandfreie Lebensmittel.
- Abgabe-Stelle: Reformiertes Kirchgemeindehaus, Grampenweg 5, 8180 Bülach
- Abgabe-Zeit: Dienstag, 09:30 - 10:30 Uhr
Damit Sie die Lebensmittel beziehen können, brauchen Sie eine Bezüger-Karte. Beantragen Sie die Karte bei der Sozialberatung oder der Flüchtlings- und Asylkoordination.
Weitere Informationen zur Lebensmittel-Abgabe
Weitere Informationen zu Tischlein deck dich
Frisch vom Tisch
Bei Frisch vom Tisch erhalten Sie kostenlos einwandfreie Lebensmittel.
- Abgabe-Stelle: Evangelisch-methodistische Kirche, Nordstrasse 1, 8180 Bülach
- Abgabe-Zeit: Mittwoch, 20:30 - 21:00 Uhr
Damit Sie die Lebensmittel beziehen können, brauchen Sie eine Bezüger-Karte. Beantragen Sie die Karte mit dem Antrags-Formular (siehe Dokumente) bei Mathilde Turpin, Sachbearbeiterin Gesellschaft, Tel. 044 863 15 43, E-Mail.
Kontakt
Deutsch-Kurse
Subventionierter Deutsch-Kurs für fremdsprachige Migrantinnen und Migranten
Die Stadt Bülach unterstützt den Kurs finanziell. Die Firma Akrotea.ch organisiert den Kurs.
Es gibt eine kostenlose Kinder-Betreuung.
- Tag: Montag-Vormittag und Mittwoch-Vormittag
- Ort: Bülach oder Bachenbülach
- Sprach-Niveau: A1-A2
Anmeldung
Sie können sich direkt bei Akrotea.ch anmelden.
Weitere Deutsch-Kurse
Es gibt viele Sprach-Schulen, die Deutsch-Kurse anbieten (siehe Dokumente). Diese Kurse werden nicht von der Stadt Bülach mitfinanziert.
Bei Interesse beraten wir Sie gerne.