Haupinhalt
Erwachsenen-Schutz
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) wird aktiv, wenn eine erwachsene Person Hilfe braucht. Die KESB muss die erwachsene Person von Gesetzes wegen unterstützen und helfen oder mit konkreten Schutzmassnahmen eingreifen.
Informationen zum Erwachsenen-Schutz
Eigene Vorsorge
Solange eine eigene Vorsorge geregelt ist, unternimmt die KESB nichts.
KESB-Massnahmen
Wenn Erwachsene die eigene Vorsorge nicht geregelt haben und kein soziales Umfeld haben, braucht es die Unterstützung der KESB.
Weitere Informationen zu den KESB-Massnahmen
Gefährdungs-Meldung
Eine Gefährdungs-Meldung bei der KESB macht niemand leichtfertig. Sie ist angezeigt, wenn bei einem Erwachsenen Zeichen der Verwahrlosung oder Hilfsbedürftigkeit entdeckt werden.
Weitere Informationen zur Gefährdungs-Meldung und zum Abklärungs-Ablauf
Machen Sie eine Gefährdungs-Meldung mit dem Formular Meldung Erwachsene (siehe Dokumente).
Kontakt
Name | |||
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Formular Meldung Erwachsene (PDF, 745.36 kB) | Download | 0 | Formular Meldung Erwachsene |
Name | Telefon | Kontakt |
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Kindes- & Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Bülach Nord | 044 863 15 10 | kesb-nord@buelach.ch |