Haupinhalt

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Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) wird aktiv, wenn eine erwachsene Person Hilfe braucht. Die KESB muss die erwachsene Person von Gesetzes wegen unterstützen und helfen oder mit konkreten Schutzmassnahmen eingreifen.

Informationen zum Erwachsenen-Schutz

Eigene Vorsorge

Solange eine eigene Vorsorge geregelt ist, unternimmt die KESB nichts. 

KESB-Massnahmen

Wenn Erwachsene die eigene Vorsorge nicht geregelt haben und kein soziales Umfeld haben, braucht es die Unterstützung der KESB. 

Weitere Informationen zu den KESB-Massnahmen

Gefährdungs-Meldung

Eine Gefährdungs-Meldung bei der KESB macht niemand leichtfertig. Sie ist angezeigt, wenn bei einem Erwachsenen Zeichen der Verwahrlosung oder Hilfsbedürftigkeit entdeckt werden.

Weitere Informationen zur Gefährdungs-Meldung und zum Abklärungs-Ablauf

Machen Sie eine Gefährdungs-Meldung mit dem Formular Meldung Erwachsene (siehe Dokumente).

Kontakt

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Bülach Nord