Haupinhalt

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Provisorische Rechnung

Mitte Februar erhalten Sie vom Steueramt Bülach eine provisorische Rechnung für die Staats- und Gemeinde-Steuern des laufenden Jahres.

Der mutmassliche Steuer-Betrag wird auf Basis der vorherigen Steuer-Erklärung berechnet. 

Muss ich die provisorische Rechnung bezahlen?

Ja, bezahlen Sie die provisorische Steuer-Rechnung bis Ende des laufenden Jahres. Bezahlen Sie in angemessener Höhe, damit Sie nicht in Zahlungs-Rückstand geraten.

Bezahlen Sie die provisorische Rechnung mit Ihrem aktuellen Einkommen und Vermögen. Ihr Ziel sollte es sein, am Ende des Jahres die provisorische Rechnung bezahlt zu haben.

Das Steueramt berät Sie gerne.

Schlussrechnung

Prozess

  1. Im neuen Jahr füllen Sie die Steuer-Erklärung für das vorherige Jahr aus. 
  2. Nachdem das Steueramt Ihre Steuer-Erklärung geprüft und definitiv eingeschätzt/veranlagt hat, erhalten Sie eine Schlussrechnung. 
  3. Die Schlussrechnung müssen Sie innerhalb von 30 Tagen bezahlen.

Zahlung

Von der Schlussrechnung wird der Betrag, den Sie bereits bei der provisorischen Rechnung einbezahlt haben, abgezogen. 

Wenn Sie zu wenig bezahlt haben, müssen Sie die Differenz innert 30 Tagen nachzahlen. 

Wenn Sie zu viel bezahlt haben. überweist Ihnen das Steueramt den zu viel bezahlten Betrag auf Ihr Bank-Konto. Oder der Betrag wird auf noch ausstehende Steuern gebucht. 

Raten-Zahlungen und Stundung

Es besteht kein Anrecht auf Stundung oder Raten-Zahlung. Das Steueramt Bülach kann ausnahmsweise 2 bis 6 gleich hohe monatliche Raten-Zahlungen gewähren. 

Kontakt

Steueramt

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Zahlungen an das Steueramt (PDF, 62.33 kB) Download 0 Zahlungen an das Steueramt