Haupinhalt
Frist-Verlängerung
- Die Steuer-Erklärung muss bis am 31. März eingereicht werden.
- Wenn Sie mehr Zeit brauchen, müssen Sie ein Gesuch um eine Frist-Verlängerung stellen.
- Das Gesuch können Sie über eFristverlängerung stellen. Dafür brauchen Sie Ihre Register-Nummer und ein Passwort. Beides finden Sie auf Ihrer Steuererklärung.
Kontakt
Name | Telefon | Kontakt |
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Steueramt | 044 863 14 20 | steueramt@buelach.ch |