Haupinhalt

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Depositum

Das Grundstück haftet während 3 Jahren nach der Hand-Änderung für die Grundstückgewinn-Steuer. Darum liegt es im Interesse der Käuferin/des Käufers, dass ein angemessenes Depositum gezahlt wird. 

Ablauf

  1. Die verkaufende und die potentielle kaufende Partei einigen sich auf einen Preis für die Immobilie. Sie erstellen einen Verkaufs-Vertrag. 
  2. Die verkaufende Partei  informiert das Steueramt über den geplanten Verkauf. Sie reicht den Entwurf des Verkaufs-Vertrags ein. 
  3. Das Steueramt berechnet die voraussichtliche Grundstückgewinn-Steuer. Das Steueramt schickt innerhalb einer Woche eine provisorische Steuer-Berechnung. 
  4. Nach der Hand-Änderung wird die voraussichtliche Grundstückgewinn-Steuer an die Stadt Bülach gezahlt.

Steuer-Erklärung

Die Steuer-Erklärung für die Grundstückgewinn-Steuer muss dem Steueramt innerhalb von 30 Tagen nach der Hand-Änderung eingereicht werden. 

Frist-Erstreckung

Wenn Sie die Frist für das Einreichen der Steuer-Erklärung verlängern wollen, rufen Sie das Steueramt Bülach an. 

Gesetzliche Grundlage

Steuergesetz (StG), § 216 ff.

Kontakt

Steueramt