Haupinhalt
Grundstückgewinn-Steuer
Depositum
Das Grundstück haftet während 3 Jahren nach der Hand-Änderung für die Grundstückgewinn-Steuer. Darum liegt es im Interesse der Käuferin/des Käufers, dass ein angemessenes Depositum gezahlt wird.
Ablauf
- Die verkaufende und die potentielle kaufende Partei einigen sich auf einen Preis für die Immobilie. Sie erstellen einen Verkaufs-Vertrag.
- Die verkaufende Partei informiert das Steueramt über den geplanten Verkauf. Sie reicht den Entwurf des Verkaufs-Vertrags ein.
- Das Steueramt berechnet die voraussichtliche Grundstückgewinn-Steuer. Das Steueramt schickt innerhalb einer Woche eine provisorische Steuer-Berechnung.
- Nach der Hand-Änderung wird die voraussichtliche Grundstückgewinn-Steuer an die Stadt Bülach gezahlt.
Steuer-Erklärung
Die Steuer-Erklärung für die Grundstückgewinn-Steuer muss dem Steueramt innerhalb von 30 Tagen nach der Hand-Änderung eingereicht werden.
Frist-Erstreckung
Wenn Sie die Frist für das Einreichen der Steuer-Erklärung verlängern wollen, rufen Sie das Steueramt Bülach an.
Gesetzliche Grundlage
Steuergesetz (StG), § 216 ff.