Haupinhalt

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Der Verkehrs-Garten befindet sich beim Forst-Werkhof an der Solistrasse 63. Im Verkehrs-Garten kann man das Fahren von Velo, Trottinett, Skateboard und ähnlichem üben. Der Verkehrs-Garten ist dem Strassen-Verkehr nachempfunden und mit verschiedenen Strassen-Schildern und Verkehrs-Situationen ausgestattet. 

Nutzungs-Regeln

Der Verkehrs-Garten ist das ganze Jahr zugänglich. Bei der Nutzung der Anlage gelten folgende Regeln:

  • Die Benützung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Das Tragen eines Veloh-Helms wird empfohlen.
  • Bei Unfällen lehnt die Stadt Bülach jegliche Haftung ab.
  • Die Anlage ist kein Spielplatz, keine Renn- und Off-Road-Strecke.
  • Kinder unter 10 Jahren sollten die Anlage nur in Begleitung einer erwachsenen Person besuchen und beaufsichtigt werden.
  • Es dürfen nur die freigegebenen Verkehrsflächen benützt werden.
  • Die Fahr-Regeln müssen eingehalten werden.
  • Das Befahren der Anlage mit Motorfahrzeugen ist verboten. Ausgenommen sind Mitarbeitende der Forst- und Werkbetriebe der Stadt Bülach sowie der Polizei zwecks Unterhalt.
  • Personen, die gegen diese Benützungs-Regeln verstossen, können aus der Anlage gewiesen werden.

Hinweise

  • Es gibt keine Parkplätze.
  • Es können keine Velos ausgeliehen werden.
Schülerverkehrsgarten mit Strassen und Verkehrsschildern