Haupinhalt
Verkehrs-Garten
Der Verkehrs-Garten befindet sich beim Forst-Werkhof an der Solistrasse 63. Im Verkehrs-Garten kann man das Fahren von Velo, Trottinett, Skateboard und ähnlichem üben. Der Verkehrs-Garten ist dem Strassen-Verkehr nachempfunden und mit verschiedenen Strassen-Schildern und Verkehrs-Situationen ausgestattet.
Nutzungs-Regeln
Der Verkehrs-Garten ist das ganze Jahr zugänglich. Bei der Nutzung der Anlage gelten folgende Regeln:
- Die Benützung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.
- Das Tragen eines Veloh-Helms wird empfohlen.
- Bei Unfällen lehnt die Stadt Bülach jegliche Haftung ab.
- Die Anlage ist kein Spielplatz, keine Renn- und Off-Road-Strecke.
- Kinder unter 10 Jahren sollten die Anlage nur in Begleitung einer erwachsenen Person besuchen und beaufsichtigt werden.
- Es dürfen nur die freigegebenen Verkehrsflächen benützt werden.
- Die Fahr-Regeln müssen eingehalten werden.
- Das Befahren der Anlage mit Motorfahrzeugen ist verboten. Ausgenommen sind Mitarbeitende der Forst- und Werkbetriebe der Stadt Bülach sowie der Polizei zwecks Unterhalt.
- Personen, die gegen diese Benützungs-Regeln verstossen, können aus der Anlage gewiesen werden.
Hinweise
- Es gibt keine Parkplätze.
- Es können keine Velos ausgeliehen werden.
Kontakt
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtpolizei | 044 863 13 00 | stadtpolizei@buelach.ch |