Haupinhalt
Verkehr
Parkieren in Bülach
Park-Scheibe und Park-Gebühr
Wer ein Motor-Fahrzeug auf öffentlichem Grund parkiert, muss die Park-Scheibe einstellen oder eine Park-Gebühr bezahlen. Ohne Park-Karte oder Bewilligung darf man auf öffentlichem Grund nur zeitlich begrenzt parkieren. Beachten Sie die Schilder.
Weisse Zonen
- Für alle Park-Felder gilt Parkscheiben-Pflicht. Wenn Sie eine Park-Karte oder Bewilligung haben, müssen Sie keine Park-Scheibe einstellen.
- Maximale Parkzeit mit der Parkscheibe: 6 Stunden, ausser an Sonn- und allgemeinen Feiertagen
- Achten Sie auf die örtlichen Schilder.
Stadtzentrum
Gebühren-Pflicht gemäss Schildern und Hinweisen auf den Parkuhren. Ausgenommen sind Sonn- und allgemeine Feiertage.
Parkierungs-Anlagen
- Gebühren-Pflicht gemäss Schildern und Hinweisen auf den Parkuhren.
- Bei Parkierungs-Anlagen ausserhalb des Siedlungs-Gebiets oder ohne Gebühren-Pflicht gilt die örtliche Signalisation.
Park-Karte für 1 Tag
Jede Person kann für ein Motor-Fahrzeug eine Park-Karte für einen Tag kaufen. Damit dürfen Sie für einen Tag auf den markierten Parkplätzen parkieren. Ausgenommen sind Parkplätze mit einer Zeit-Begrenzung von bis zu 2 Stunden und der Parkplatz Dreispitz.
Bestellung
- am Schalter der Stadtpolizei Bülach
- Parkingpay (siehe Anleitung)
Preis
Park-Karte für 1 Tag: CHF 8.-
Park-Karte
Park-Karten und Bewilligungen erhalten:
- Anwohnende
- Angestellte
- Gewerbe-Treibende
- Personen mit Wochen-Aufenthalt in Bülach
Park-Karten sind nur für Personen-Wagen gültig. Größere Fahrzeuge wie Wohnmobile dürfen nicht dauerhaft auf öffentlichem Grund parkieren.
Bestellung
Die Park-Karten für die Parkplätze sind begrenzt. Stellen Sie einen kostenlosen Antrag und finden Sie heraus ob noch eine Park-Karte verfügbar ist.
Bestellen Sie die Park-Karte am Schalter der Stadtpolizei Bülach oder via Parkingpay. Eine Anleitung dazu finden Sie unter Dokumente.
Die Bearbeitung der Bestellung kann bis zu drei Arbeitstagen gehen.
Park-Karte Bülach
Berechtigt zum zeitlich unbegrenzten Parkieren in der weissen Zone.
Preis
- Park-Karte für einen Monat: CHF 45.-
- Park-Karte für ein Jahr: CHF 495.-
Park-Karte Bülach Plus
Berechtigt zum zeitlich unbegrenzten Parkieren in der weissen Zone und im Stadtzentrum. Ausgenommen sind Parkplätze mit einer Zeit-Begrenzung von bis zu 2 Stunden und der Parkplatz Dreispitz.
Preis
- Park-Karte für einen Monat: CHF 55.-
- Park-Karte für ein Jahr: CHF 605.-
Park-Karte Parkierungsanlagen
Berechtigt zum zeitlich unbegrenzten Parkieren auf dem bezeichneten Parkplatz. Ausgenommen sind Parkplätze mit einer Zeit-Begrenzung von bis zu 2 Stunden und der Parkplatz Dreispitz.
Preis
- Park-Karte für einen Monat: CHF 45.-
- Park-Karte für ein Jahr: CHF 495.-
Velo-Stationen
Velo-Station Nord
Die Velo-Station an der Schaffhauserstrasse 93 ist nicht bedient. Das Velo oder Mofa wird mittels SwissPass eingestellt. Die Velo-Station ist vor Witterung geschützt, abgeschlossen und hat eine Kamera-Überwachung.
Der Einstell-Prozess läuft über Velocity und ist vor Ort erklärt.
Öffnungszeiten
Die Velostation Nord ist an 7 Tagen in der Woche 24 Stunden geöffnet.
Preise
Die Preise sind via Velocity zu bezahlen.
- Jahres-Abonnement: CHF 120.-
- Monats-Abonnement: CHF 20.-
- Tages-Abonnement: CHF 2.-
Es gibt keine Ermässigungen.
Fragen und Unterhalt
Der Reissverschluss ist für den Unterhalt der Velo-Station zuständig.
Velo-Station Süd
Die Velo-Station wird von Teilnehmenden des Arbeits- und Integrations-Programmes Reissverschluss bedient. Ihr Velo oder Mofa wird am Eingang entgegengenommen und eingestellt. Sie erhalten zur Verifizierung eine Stellplatz-Nummer in Form eines Holz-Chips.
Öffnungszeiten
Montag bis Samstag: 05:00 - 23:10 Uhr
Preise
Reguläre Preise
- Velo: CHF 120.-
- Mofa: CHF 180.-
Ermässigte Preise
- Velo: CHF 70.-
- Mofa: CHF 100.-
Die ermässigten Preise gelten für folgende Personen:
- Schüler und Schülerinnen
- Lernende
- Studierende
- IV- und AHV-Rentner und - Rentnerinnen
Ein entsprechender Ausweis muss vorgezeigt werden.
- Velo: CHF 40.-
- Mofa: CHF 60.-
- Velo: CHF 2.-
- Mofa: CHF 3.-
Velo-Reparatur
Durch die Velo-Station Süd können Reparatur-Aufträge über die Wisli Velo-Werkstatt abgewickelt werden.
Verkehrs-Garten
Der Verkehrs-Garten befindet sich beim Forst-Werkhof an der Solistrasse 63. Im Verkehrs-Garten kann man das Fahren von Velo, Trottinett, Skateboard und ähnlichem üben. Der Verkehrs-Garten ist dem Strassen-Verkehr nachempfunden und mit verschiedenen Strassen-Schildern und Verkehrs-Situationen ausgestattet.
Nutzungs-Regeln
Der Verkehrs-Garten ist das ganze Jahr zugänglich. Bei der Nutzung der Anlage gelten folgende Regeln:
- Die Benützung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.
- Das Tragen eines Veloh-Helms wird empfohlen.
- Bei Unfällen lehnt die Stadt Bülach jegliche Haftung ab.
- Die Anlage ist kein Spielplatz, keine Renn- und Off-Road-Strecke.
- Kinder unter 10 Jahren sollten die Anlage nur in Begleitung einer erwachsenen Person besuchen und beaufsichtigt werden.
- Es dürfen nur die freigegebenen Verkehrsflächen benützt werden.
- Die Fahr-Regeln müssen eingehalten werden.
- Das Befahren der Anlage mit Motorfahrzeugen ist verboten. Ausgenommen sind Mitarbeitende der Forst- und Werkbetriebe der Stadt Bülach sowie der Polizei zwecks Unterhalt.
- Personen, die gegen diese Benützungs-Regeln verstossen, können aus der Anlage gewiesen werden.
Hinweise
- Es gibt keine Parkplätze.
- Es können keine Velos ausgeliehen werden.
Kontakt
Name |
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Frage |
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Jeder Grundeigentümer muss Hecken, Bäume und Sträucher in seinem Garten selbst zurückschneiden. Pflanzen dürfen den Verkehr und den Strassenunterhalt nicht behindern. |