Haupinhalt
Nutzung öffentlicher Grund
Das Nutzen des öffentlichen Grundes für private, gewerbliche oder bauliche Zwecke muss von der Stadtpolizei bewilligt werden.
Beispiele:
- Stellen einer Mulde oder eines Krans
- Absperren einer Fläche, eines Parkplatzes oder einer Strasse
Gesuch
Gesetzliche Grundlage
Sondergebrauchsverordnung (SGV)
Kontakt
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtpolizei | 044 863 13 00 | stadtpolizei@buelach.ch |