Haupinhalt

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Das Nutzen des öffentlichen Grundes für private, gewerbliche oder bauliche Zwecke muss von der Stadtpolizei bewilligt werden. 

Beispiele:

  • Stellen einer Mulde oder eines Krans
  • Absperren einer Fläche, eines Parkplatzes oder einer Strasse 

Gesuch

Gesetzliche Grundlage

Sondergebrauchsverordnung (SGV)

Kontakt

Stadtpolizei