Haupinhalt
Klein- und Mittelverkaufs-Patente
Wer alkoholhaltige Getränken verkaufen möchte, benötigt ein Patent für den Klein- und Mittelverkauf. Es berechtigt zum Verkauf von Getränken mit Alkohol-Gehalt im Detail-Handel an den Endverbraucher. Der Verkauf von alkoholhaltigen Getränken zum Genuss an Ort und Stelle ist verboten.
Patent zur Führung eines Klein- und Mittelverkaufs-Betriebes
Gesuch
Das Gesuch ist mindestens 4 Wochen vor Betriebs-Aufnahme bei der Stadtpolizei Bülach einzureichen (§ 13 Verordnung zum Gastgewerbegesetz).
Gesuch um Patent zur Führung eines Klein- und Mittelverkaufs-Betriebes einreichen
Beilagen
- Handlungsfähigkeits-Zeugnis, erhältlich bei der Wohnsitz-Gemeinde
- Kopie eines Ausweises
- Schweizer Staats-Angehörige: ID oder Pass
- Ausländische Staats-Angehörige: Ausländer-Ausweis
Bei Übernahme eines Klein- und Mittelverkaufs-Betriebes:
- Patentrückzugs-Formular der vorherigen verantwortlichen Person
Deklaration Umsatz an gebrannten Wassern
Es muss deklariert werden, wie viele Liter pro Jahr voraussichtlich verkauft werden. Wenn die deklarierte Menge bedeutend überschritten wird, muss dies der Stadt-Polizei Bülach gemeldet werden.
Lebensmittel-Betriebe
Wenn Sie Lebensmittel herstellen, verarbeiten, behandeln, lagern, transportieren, abgeben, ein- oder ausführen, müssen Sie dies beim Kantonalen Labor Zürich melden.
Befristetes Patent zur Führung eines vorübergehend bestehenden Betriebes
Für vorübergehend bestehende Betriebe, die nicht länger als einen Monat dauern, können befristete Patente erteilt werden.
Gesuch
Das Gesuch ist mindestens 4 Wochen vor dem Anlass bei der Stadtpolizei Bülach einzureichen (§ 13 Verordnung zum Gastgewerbegesetz). Für zu spät eingereichte Gesuche wird eine Express-Gebühr von 60 Franken erhoben.
Gesuch um befristetes Patent zur Führung eines vorübergehend bestehenden Betriebes einreichen
Verzicht auf das Klein- und Mittelverkaufs-Patent
Der Verzicht kann nicht rückwirkend erfolgen. Er ist frühestens ab Eintreffen des Formulars bei der Stadtpolizei Bülach gültig. Die Person, auf die das Patent lautete, ist ab dem Datum, das im Formular aufgeführt wurde, nicht mehr verantwortlich für die ordentliche Betriebs-Führung gemäss Gastgewerbe-Gesetz.
Verzicht auf das Klein- und Mittelverkaufs-Patent melden
Lebensmittel-Betriebe
Die Patent-Aufhebung ist dem Kantonalen Labor Zürich zu melden.
Weiterführung des Betriebs
Der Klein- und Mittelverkaufs-Betrieb kann erst weitergeführt werden, wenn folgende Schritte durchgeführt wurden:
- Neue Patent-Beurteilung
- Ausstellung eines neuen Klein- und Mittelverkaufs-Patents
Kontakt
Name | |||
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Merkblatt Ausgabestelle (PDF, 60.13 kB) | Download | 0 | Merkblatt Ausgabestelle |
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtpolizei | 044 863 13 00 | stadtpolizei@buelach.ch |