Haupinhalt
Gastwirtschafts-Patent
Wer eine Gastwirtschaft führen möchte, benötigt ein Patent. Dieses lautet auf die für die Betriebs-Führung verantwortliche Person und ist nicht übertragbar.
Patent zur Führung einer Gastwirtschaft
Gesuch
Das Gesuch ist mindestens 4 Wochen vor Betriebs-Aufnahme vollständig bei der Stadtpolizei Bülach einzureichen (§ 7 Verordnung zum Gastgewerbegesetz).
Gesuch um Patent zur Führung einer Gastwirtschaft einreichen
Beilagen (zwingend erforderlich):
- Handlungsfähigkeits-Zeugnis, erhältlich bei der Wohnsitz-Gemeinde
- Auszug aus dem Zentral-Strafregister, erhältlich beim Bundesamt für Justiz, Bern
- Kopie eines Ausweises
- Schweizer Staats-Angehörige: ID oder Pass
- Ausländische Staats-Angehörige: Ausländer-Ausweis
- Patentrückzugs-Formular der vorhergehenden Person (bei Übernahme eines Gastwirtschafts-Betriebes)
Ausschank von gebrannten Wassern
Es muss deklariert werden, ob gebrannte Wasser ausgeschenkt und wie viele Liter pro Jahr voraussichtlich verkauft werden. Wenn die deklarierte Menge bedeutend überschritten wird, muss dies der Stadtpolizei Bülach gemeldet werden.
Lebensmittel-Betriebe
Wenn Sie Lebensmittel herstellen, verarbeiten, behandeln, lagern, transportieren, abgeben, ein- oder ausführen, müssen Sie dies beim Kantonalen Labor Zürich melden.
Befristetes Patent zur Führung eines vorübergehend bestehenden Betriebes
Für vorübergehend bestehende Betriebe, die nicht länger als 1 Monat dauern, können befristete Patente erteilt werden.
Das Anbieten von Steh- und Sitz-Plätzen zum Verzehr von Speisen und Getränken vor Ort braucht eine Bewilligung. Ausgenommen sind alkoholfreie Festwirtschaften mit bis zu 10 Steh- oder Sitz-Plätzen.
Gesuch
Das Gesuch ist mindestens 4 Wochen vor dem Anlass bei der Stadtpolizei Bülach einzureichen (§ 7 Verordnung zum Gastgewerbegesetz). Für zu spät eingereichte Gesuche wird eine Express-Gebühr von 60 Franken erhoben.
Gesuch um befristetes Patent zur Führung eines vorübergehend bestehenden Betriebes einreichen
Verzicht auf das Gastwirtschafts-Patent
Der Verzicht kann nicht rückwirkend erfolgen. Er ist frühestens ab Eintreffen des Formulars bei der Stadtpolizei Bülach gültig. Die Person, auf die das Patent lautete, ist ab dem Datum, das im Formular aufgeführt wurde, nicht mehr verantwortlich für die ordentliche Betriebs-Führung gemäss Gastgewerbe-Gesetz.
Verzicht auf das Gastwirtschafts-Patent melden
Lebensmittel-Betriebe
Die Patent-Aufhebung ist dem Kantonalen Labor Zürich zu melden.
Weiterführung des Betriebs
Der Gast-Betrieb kann erst weitergeführt werden, wenn folgende Schritte durchgeführt wurden:
- Neue Patent-Beurteilung
- Ausstellung eines neuen Gastwirtschafts-Patents
Kontakt
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Merkblatt Gastwirtschaft (PDF, 45.73 kB) | Download | 0 | Merkblatt Gastwirtschaft |
Merkblatt Ausgabestelle (PDF, 60.13 kB) | Download | 1 | Merkblatt Ausgabestelle |
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtpolizei | 044 863 13 00 | stadtpolizei@buelach.ch |