Haupinhalt
Räumliche Entwicklung, Richt- und Nutzungsplanung
Zielbilder Stadt Bülach und Zentrum
Kommunaler Teilrichtplan Siedlung
Mit dem kommunalen Teilrichtplan Siedlung legt die Stadt Bülach fest, wo in Zukunft wieviele Menschen arbeiten und wohnen sollen.
Die Grundlage für den Plan ist das Entwicklungskonzept Raum Bülach EKRB. Dieses Konzept haben die Stadt Bülach und die Gemeinden Bachenbülach, Hochfelden, Höri und Winkel gemeinsam erarbeitet.
Gebiets-Entwicklungen
Für die Entwicklung ganzer Quartiere oder Areale werden Vorgaben festgelegt, an die sich die Lande-Eigentümerinnen und -Eigentümer bei Bau-Vorhaben halten müssen.
Beispiele für solche Gebiets- und Areal-Entwicklungen in der Stadt Bülach sind die Areal-Entwicklung Herti oder die Areal-Entwicklung Sonnenhof.
Kommunaler Teilrichtplan Verkehr
Der kommunale Teilrichtplan Verkehr der Stadt Bülach muss überarbeitet werden. Die letzte Gesamtrevision war vor über 20 Jahren. Einzelne Teile wurden 2008 und 2015 erneuert.
Die Grundlage für die neue Überarbeitung ist das Gesamtverkehrs-Konzept GVK aus dem Jahr 2022.
Energieplan
Der Energieplan regelt die Versorgung der Stadt Bülach mit Wärme-Energie.
Der Energieplan hat diese Ziele:
- nachhaltige Wärme-Versorgung für die Stadt Bülach
- Koordination des bestehenden Wärme-Angebots
- weniger fossile Energie-Träger nutzen
- Planungs- und Investitions-Sicherheit schaffen
- Versorgungs-Gebiete und Versorgungs-Prioritäten festlegen
Der Energieplan richtet sich nach dem kantonalen Energiegesetz. Er gilt für die Stadtverwaltung bei der Ortsplanung, bei der Richtplanung und bei Baubewilligungs-Verfahren.
Name | Telefon | Kontakt |
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Mobilität & Energie | 044 863 14 90 | bau@buelach.ch |
Stadtplanung | 044 863 14 90 | bau@buelach.ch |