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Temporäre Verkehrsanordnung / Sperrung Marktgasse (Hans-Hallergasse bis Brunn-/Rathausgasse) und Kappelergasse, infolge der Bülacher Jazztage 2025, vom 27.Juni 2025 bis 29. Juni 2025
In Anwendung von § 5 Abs. 3 der kantonalen Signalisationverordnung vom 21. November 2001
Bülacher Jazztage 2025, 27.Juni 2025 bis 29. Juni 2025
Temporäre Verkehrsanordnung
Infolge der Bülacher Jazztage 2025 wird die Marktgasse (Hans-Haller-Gasse bis Brunn-/ Rathausgasse) und die Kapplergasse vom Fr. 27. Juni 2024, 07.00 Uhr bis So. 30. Juni 2025, ca. 21.00 Uhr für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Das Parkieren auf den gebührenpflichtigen Parkfeldern Nr. 6 -13, inkl. Gehbehindertenparkplatz (Marktgasse) und Nr. 2 (Rathausgasse) ist verboten (das Parkieren im Verkehr mit der Veranstaltung ist gestattet).
Missachtung
Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.
Gegen diese Anordnung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim zuständigen Ressortvorsteher der Stadt Bülach, schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Einspracheschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Für allfällige Einsprachen wird die aufschiebende Wirkung entzogen. Besondere zwingende Gründe sind die Verkehrssicherheit, die Minderung der Unfallgefahr mit Personenschaden und/oder Sachschaden und das allgemeine öffentliche Interesse der Durchführung der Veranstaltung.
Publikationsdatum, 8. April 2025
Kontaktstelle
Stadtpolizei Bülach, Allmendstrasse 4a, 8180 Bülach, Tel. +41 44 863 13 00, E-Mail
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2025-048 Publi. Sperrung Altstadt, Jazztage 2025 (PDF, 217.73 kB) | Download | 0 | 2025-048 Publi. Sperrung Altstadt, Jazztage 2025 |