Haupinhalt
Adress-Auskunft
Zwei Gesetze regeln das Erteilen von Adress-Auskünften:
- Kantonales Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG)
- Gesetz über das Meldewesen und die Einwohner-Register (MERG)
Einfache Adress-Auskunft
Die Gemeinde gibt folgende Daten einer Person aus dem Einwohner-Register bekannt (§18 Absatz 1 MERG):
- Vor- und Nachname
- Adresse
- Datum Zu- und Wegzug
Anfrage
Sie erhalten telefonisch Auskunft unter der Nummer 0900 900 980. Die Gebühr wird Ihnen erst belastet, wenn das Stadtbüro den Anruf entgegennimmt.
Erweiterte Adress-Auskunft
Die Gemeinde gibt folgende Daten einer Person aus dem Einwohner-Register bekannt (§18 Absatz 2 MERG):
- Zuzugs- und Wegzugs-Ort
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- Zivilstand
- Heimatort
Anfrage
Stellen Sie uns einen Interessen-Nachweis per E-Mail zu. Rufen Sie anschliessend unter der Nummer 0900 900 980 an. Die Gebühr wird Ihnen erst belastet, wenn das Stadtbüro den Anruf entgegennimmt.
Gebühr
- CHF 15.- pro Anruf
Kontakt
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Stadtbüro (Einwohnerdienste) | 044 863 11 40 | stadtbuero@buelach.ch |