Haupinhalt

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Meldepflicht

Hunde-Halter müssen ihre Hunde, die älter als 3 Monate sind, innert 10 Tagen bei der Wohnsitz-Gemeinde anmelden.

Folgende Änderungen müssen Hundehalter der Stadt Bülach und Amicus innert 10 Tagen mitteilen:

  • Namens-Änderungen der Halterin oder des Halters
  • Adress-Änderungen der Halterin oder des Halters
  • Übernahme des Hundes durch eine andere Person
  • Tod des Hundes

Meldungen an die Stadt Bülach:

  • am Schalter der Stadtpolizei
  • Onlineformular (An- / Abmeldung Hund)

Meldungen an Amicus:

  • E-Mail
  • per Telefon 0848 777 100