Haupinhalt
Rekurs gegen Bau-Vorhaben
Wer gegen ein Bau-Vorhaben rekurrieren will, muss während der Publikations-Frist ein Zustellungs-Begehren stellen.
Die Zustellung des baurechtlichen Entscheids beinhaltet eine Rechtsmittel-Belehrung. Sie enthält Informationen dazu, wo Sie Rekurs einreichen können und welche Unterlagen Sie dafür brauchen.
Name | Telefon | Kontakt |
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Hochbau | 044 863 14 60 | bau@buelach.ch |