Haupinhalt
Ordentliches Verfahren
In den meisten Fällen werden Bau-Vorhaben im ordentlichen Verfahren geprüft (§§ 319 - 321 PBG).
Der Entscheid wird in der Regel innert zwei Monaten ab der Vorprüfung gefällt. Bei Neubauten und grösseren Umbauvorhaben steht eine Zeitspanne von vier Monaten ab Vorprüfung zur Verfügung.
Alle Informationen zum Ordentlichen Verfahren finden Sie auf der Website des Kantons Zürich.
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Hochbau | 044 863 14 60 | bau@buelach.ch |
Name |
---|
Bau-Bewilligung |