Haupinhalt
Melde-Verfahren
Im Melde-Verfahren müssen Bau-Vorhaben der zuständigen Baubehörde lediglich gemeldet werden. Wird innert 30 Tagen nach Erhalt der Eingangsbestätigung nichts anderes angeordnet, kann das Vorhaben umgesetzt werden. Das Melde-Verfahren gilt für viele Typen von Solaranlagen, Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen und E-Ladestationen (§ 2 a. BVV).
Alle Informationen zum Melde-Verfahren finden Sie auf der Website des Kantons Zürich.