Haupinhalt

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Im Melde-Verfahren müssen Bau-Vorhaben der zuständigen Baubehörde lediglich gemeldet werden. Wird innert 30 Tagen nach Erhalt der Eingangsbestätigung nichts anderes angeordnet, kann das Vorhaben umgesetzt werden. Das Melde-Verfahren gilt für viele Typen von Solaranlagen, Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen und E-Ladestationen (§ 2 a. BVV).

Alle Informationen zum Melde-Verfahren finden Sie auf der Website des Kantons Zürich.

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