Haupinhalt

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Beim Übertritt in die 1. und die 4. Klasse werden die Klassen neu eingeteilt. 

Kriterien für die Zuteilung in die Schuleinheiten

  • Die Schulpflege teilt die Schülerinnen und Schüler in die Schulhäuser ein.
  • Nach Möglichkeit werden die Kinder ins nächstgelegene Schulhaus eingeteilt.

Wenn eine Zuteilung ins nächstgelegene Schulhaus nicht möglich ist, gilt folgende Prioritäten-Liste: 

  1. Sicherheit des Schulwegs
  2. ausgeglichene Klassen-Grössen
  3. ausgewogene soziale Durchmischung
  4. Kinder mit gleichem Jahrgang, die im gleichen Haus wohnhaft sind, kommen in dasselbe Schulhaus. 

Kriterien für die Klassen-Einteilung

Die Schulleitung teilt die Schülerinnen und Schüler in die Klassen ein.

Bei der Klassen-Einteilung innerhalb des Schulhauses wird auf ausgeglichene Klassen geachtet in Bezug auf: 

  • Knaben und Mädchen
  • fremdsprachige Kinder
  • Kinder, die Klassen wiederholen
  • Kinder mit speziellen Bedürfnissen

Zuzug nach Bülach

Sie ziehen nach Bülach?

  • Füllen Sie das Zuzug melden - Schüler-Daten-Blatt (siehe Publikationen) aus und reichen Sie es frühzeitig bei der Primarschulverwaltung ein.
  • Informieren Sie die Primarschulverwaltung über laufende oder bereits abgeschlossen Förder-Massnahmen für Ihr Kind. Geben Sie entsprechende Unterlagen weiter. 

Die Einteilung in eine Kindergarten- oder Schulklasse wird anschliessend in die Wege geleitet.

Umzug innerhalb von Bülach

Sie ziehen innerhalb von Bülach um?

Füllen Sie das Formular Umzug innerhalb von Bülach melden (siehe Publikationen) aus und reichen Sie es frühzeitig bei der Primarschulverwaltung ein.

Die Primarschulverwaltung und die Schulleitungen prüfen, ob eine Umteilung in ein anderes Schulhaus erfolgt. Die Umteilung erfolgt in der Regel zum Zeitpunkt des Umzugs. Ausnahmen werden gemacht, wenn Ferien oder ein Stufenwechsel kurz bevorstehen.

Wegzug von Bülach

Sie ziehen weg von Bülach?

  • Füllen Sie das Formular Wegzug aus Bülach melden (siehe Publikationen) aus und reichen Sie es frühzeitig bei der Primarschulverwaltung ein.
  • Informieren Sie die Primarschulverwaltung am neuen Wohnort über den Zuzug. 

Kontakt

Primarschulverwaltung