Haupinhalt
Waffen-Erwerbs-Schein
Wer eine Waffe kaufen möchte, braucht dafür einen Waffen-Erwerbs-Schein.
Ausschluss-Kriterien
Folgende Kriterien verhindern, dass ein Waffen-Erwerbs-Schein ausgestellt wird (gemäss Waffengesetz Art. 8 Abs. 2):
- Minderjährigkeit
- umfassende Beistandschaft oder vorsorgebeauftragte Vertretung
- Grund zur Annahme, dass die Person sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährdet
- Handlungen, die eine gewalttätige oder gemeingefährliche Gesinnung bekunden im Strafregister-Auszug
- wiederholt begangene Verbrechen oder Vergehen im Strafregister-Auszug
Gesuch
Das Gesuch (siehe Dokumente) ist vollständig bei der Stadtpolizei Bülach einzureichen.
Beilagen
Kopie eines Ausweises:
- Schweizer Staats-Angehörige: ID oder Pass
- Ausländische Staats-Angehörige: Ausländer-Ausweis
Bei Wohnsitz im Ausland oder für ausländische Staats-Angehörige ohne Niederlassungs-Bewilligung mit Wohnsitz in der Schweiz:
Amtliche Bestätigung des Wohnsitz- bzw. Heimatstaates, dass Sie dort zum Erwerb der Waffen oder der wesentlichen Waffen-Bestandteile berechtigt sind.
Preis
- Waffen-Erwerbs-Schein (Waffen und wesentliche Waffen-Bestandteile): CHF 50.-
- Waffen-Erwerbs-Schein (nur wesentliche Waffen-Bestandteile): CHF 20.-
- Waffen-Erwerbs-Schein (Verlängerung): CHF 20.-
Weitere Informationen
Der Waffen-Erwerbs-Schein ist 6 Monate gültig. Er kann um höchstens 3 Monate verlängert werden. Mit einem Waffen-Erwerbs-Schein können höchsten 3 Waffen gekauft werden. Die Waffen müssen zur gleichen Zeit beim gleichen Händler gekauft werden.
Name | |||
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Borschüre: Waffen in Kürze (PDF, 1.22 MB) | Download | 0 | Borschüre: Waffen in Kürze |
Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbs-Scheins (PDF, 143.63 kB) | Download | 1 | Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbs-Scheins |
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtpolizei | 044 863 13 00 | stadtpolizei@buelach.ch |
Name | Beschreibung |
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