Haupinhalt
Stab Stadtschreiber
- ist für die Geschäftsführung der Verwaltung verantwortlich.
- berät den Stadtrat und wohnt dessen Sitzungen mit beratender Stimme bei.
- ist Informationsverantwortlicher und Ansprechperson für die Standortförderung.
Zum Stab des Stadtschreibers zählen
- die Fachstelle Strategie und Unternehmensentwicklung.
- die Stadtentwicklung.
- die Wirtschaftsförderung.
Kontakt
Stadt BülachStab Stadtschreiber
Allmendstrasse 6
8180 Bülach
Tel. 044 863 11 20
info@buelach.ch
Lageplan
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch
08:00 - 12:00 | 14:00 - 17:00
Donnerstag
08:00 - 12:00 | 14:00 - 18:30
Freitag
08:00 - 14:00
Individuelle Beratungs-Zeiten können jederzeit vereinbart werden.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Frage |
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Sie dürfen das Wappen der Stadt Bülach und ähnliche Zeichen verwenden. Bitte holen Sie die Zustimmung des Stadtpräsidenten oder des Stadtschreibers ein, bevor Sie das Wappen verwenden. So gehen Sie vor: Bitte senden Sie uns ein E-Mail. Geben Sie den Verwendungs-Zweck und ein Anwendungs-Beispiel (Datei oder Link) an. Grundlage: Stadtrats-Beschluss vom 3. Mai 2017Personen dürfen ausserhalb des Bundesrechts das Wappen der Stadt Bülach und ähnliche Zeichen verwenden. Es sei denn, der Gebrauch ist irreführend oder verstösst gegen:
Personen, Vereine und andere Institutionen, die das Gemeinde-Wappen verwenden wollen, müssen zuerst um Zustimmung bitten. Dafür müssen sie sich an den Stadtpräsidenten und den Stadtschreiber wenden. WappenschutzgesetzSeit dem 1. Januar 2017 gibt es ein Bundesgesetz zum Schutz von öffentlichen Symbolen. Das Gesetz heisst Wappenschutzgesetz (WschG). Das Gesetz schützt zum Beispiel das Schweizer-Wappen. Es regelt, wer die Wappen, Fahnen oder Bezeichnungen des Staats-Wesens zu welchem Zweck benutzen darf. Das WschG betrifft auch die Gemeinde-Wappen. Das steht in Artikel 8 Absatz 1 des WschG. Die in Artikel 8 Absatz 1 genannten Organisationen können anderen erlauben, ihre Wappen zu benutzen. Diese Regelung steht in Artikel 8 Absatz 5 des WschG. |