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Veranstaltungs-Bewilligung

Veranstaltungen oder Anlässe müssen durch die Stadtpolizei bewilligt werden. Nehmen Sie frühzeitig mit dem Polizei-Sekretariat Kontakt auf.  Wann braucht es eine Bewilligung? Sie b…

Veranstaltungen oder Anlässe müssen durch die Stadtpolizei bewilligt werden. Nehmen Sie frühzeitig mit dem Polizei-Sekretariat Kontakt auf. 

Wann braucht es eine Bewilligung?

Sie benötigen zum Beispiel eine Bewilligung für:

  • Verstärker-/ Lautsprecher-Anlagen im Freien
  • Fahrnis-Bauten (Zelte, Bühnen, Schaustell-Geschäfte, etc.) auf öffentlichem oder privatem Grund
  • die Abgabe von Speisen und Getränken (Gastwirtschafts-Patent)
  • die Durchführung von Kundgebungen, Umzügen, Festanlässen, Schau-Stellungen
  • das Aufstellen von mobilen Informations- und Werbe-Einrichtungen (Stand-Aktion)
  • das Anbieten von Waren und Dienstleistungen
  • das Verteilen von kommerziellen Flug-Blättern, Programmen, Reklamen etc.
  • das Anwerben für Dienstleistungen von oder den Beitritt zu ideellen Organisationen
  • das Aufführen von Darbietungen aller Art (z.B. Strassen-Musik)
  • Strassen- und Parkplatz-Sperrungen

Diese Liste ist nicht abschliessend. Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden zur Organisation von Veranstaltungen (siehe Dokumente). 

Gesuch

Das Gesuch ist vollständig bei der Stadtpolizei einzureichen. Für zu spät eingereichte Gesuche wird eine Express-Gebühr erhoben.

Gesuch für eine Veranstaltung einreichen

Gesuch für eine politische Veranstaltung einreichen

Gesuch für Stand-Aktionen, Werbe-Aktionen, Film- und Foto-Aufnahmen einreichen

Gebühren

Es gelten die Gebühren gemäss Gebührentarif der Stadt Bülach

Express-Gebühren

  • Veranstaltungen bis 100 Personen, weniger als 3 Werktage vor dem Anlass: CHF 60.-
  • Veranstaltungen bis 300 Personen, weniger als 5 Werktage vor dem Anlass: CHF 80.-
  • Veranstaltungen über 300 Personen, weniger als 4 Wochen vor dem Anlass: CHF 100.-

Kontakt

Stadtpolizei

Gastwirtschafts-Patent

Wer eine Gastwirtschaft führen möchte, benötigt ein Patent. Dieses lautet auf die für die  Betriebs-Führung verantwortliche Person und ist nicht übertragbar. Patent zur Führung einer …

Wer eine Gastwirtschaft führen möchte, benötigt ein Patent. Dieses lautet auf die für die  Betriebs-Führung verantwortliche Person und ist nicht übertragbar.

Patent zur Führung einer Gastwirtschaft

Gesuch

Das Gesuch ist mindestens 4 Wochen vor Betriebs-Aufnahme vollständig bei der Stadtpolizei Bülach einzureichen (§ 7 Verordnung zum Gastgewerbegesetz). 

Gesuch um Patent zur Führung einer Gastwirtschaft einreichen

Beilagen (zwingend erforderlich): 

  • Handlungsfähigkeits-Zeugnis, erhältlich bei der Wohnsitz-Gemeinde
  • Auszug aus dem Zentral-Strafregister, erhältlich beim Bundesamt für Justiz, Bern
  • Kopie eines Ausweises
    • Schweizer Staats-Angehörige: ID oder Pass
    • Ausländische Staats-Angehörige: Ausländer-Ausweis
  • Patentrückzugs-Formular der vorhergehenden Person (bei Übernahme eines Gastwirtschafts-Betriebes)

Ausschank von gebrannten Wassern

Es muss deklariert werden, ob gebrannte Wasser ausgeschenkt und wie viele Liter pro Jahr voraussichtlich verkauft werden. Wenn die deklarierte Menge bedeutend überschritten wird, muss dies der Stadtpolizei Bülach gemeldet werden.

Lebensmittel-Betriebe

Wenn Sie Lebensmittel herstellen, verarbeiten, behandeln, lagern, transportieren, abgeben, ein- oder ausführen, müssen Sie dies beim Kantonalen Labor Zürich melden. 

Befristetes Patent zur Führung eines vorübergehend bestehenden Betriebes

Für vorübergehend bestehende Betriebe, die nicht länger als 1 Monat dauern, können befristete Patente erteilt werden.

Das Anbieten von Steh- und Sitz-Plätzen zum Verzehr von Speisen und Getränken vor Ort braucht eine Bewilligung. Ausgenommen sind alkoholfreie Festwirtschaften mit bis zu 10 Steh- oder Sitz-Plätzen.

Gesuch

Das Gesuch ist mindestens 4 Wochen vor dem Anlass bei der Stadtpolizei Bülach einzureichen (§ 7 Verordnung zum Gastgewerbegesetz). Für zu spät eingereichte Gesuche wird eine Express-Gebühr von 60 Franken erhoben.

Gesuch um befristetes Patent zur Führung eines vorübergehend bestehenden Betriebes einreichen

Verzicht auf das Gastwirtschafts-Patent

Der Verzicht kann nicht rückwirkend erfolgen. Er ist frühestens ab Eintreffen des Formulars bei der Stadtpolizei Bülach gültig. Die Person, auf die das Patent lautete, ist ab dem Datum, das im Formular aufgeführt wurde, nicht mehr verantwortlich für die ordentliche Betriebs-Führung gemäss Gastgewerbe-Gesetz. 

Verzicht auf das Gastwirtschafts-Patent melden

Lebensmittel-Betriebe

Die Patent-Aufhebung ist dem Kantonalen Labor Zürich zu melden. 

Weiterführung des Betriebs

Der Gast-Betrieb kann erst weitergeführt werden, wenn folgende Schritte durchgeführt wurden:

  • Neue Patent-Beurteilung
  • Ausstellung eines neuen Gastwirtschafts-Patents

Kontakt

Stadtpolizei

Klein- und Mittelverkaufs-Patente

Wer alkoholhaltige Getränken verkaufen möchte, benötigt ein Patent für den Klein- und Mittelverkauf. Es berechtigt zum Verkauf von Getränken mit Alkohol-Gehalt im Detail-Handel an den En…

Wer alkoholhaltige Getränken verkaufen möchte, benötigt ein Patent für den Klein- und Mittelverkauf. Es berechtigt zum Verkauf von Getränken mit Alkohol-Gehalt im Detail-Handel an den Endverbraucher. Der Verkauf von alkoholhaltigen Getränken zum Genuss an Ort und Stelle ist verboten.

Patent zur Führung eines Klein- und Mittelverkaufs-Betriebes

Gesuch

Das Gesuch ist mindestens 4 Wochen vor Betriebs-Aufnahme bei der Stadtpolizei Bülach einzureichen (§ 13 Verordnung zum Gastgewerbegesetz). 

Gesuch um Patent zur Führung eines Klein- und Mittelverkaufs-Betriebes einreichen

Beilagen

  • Handlungsfähigkeits-Zeugnis, erhältlich bei der Wohnsitz-Gemeinde
  • Kopie eines Ausweises
    • Schweizer Staats-Angehörige: ID oder Pass
    • Ausländische Staats-Angehörige: Ausländer-Ausweis

Bei Übernahme eines Klein- und Mittelverkaufs-Betriebes:

  • Patentrückzugs-Formular der vorherigen verantwortlichen Person

Deklaration Umsatz an gebrannten Wassern

Es muss deklariert werden, wie viele Liter pro Jahr voraussichtlich verkauft werden. Wenn die deklarierte Menge bedeutend überschritten wird, muss dies der Stadt-Polizei Bülach gemeldet werden.

Lebensmittel-Betriebe

Wenn Sie Lebensmittel herstellen, verarbeiten, behandeln, lagern, transportieren, abgeben, ein- oder ausführen, müssen Sie dies beim Kantonalen Labor Zürich melden. 

Befristetes Patent zur Führung eines vorübergehend bestehenden Betriebes

Für vorübergehend bestehende Betriebe, die nicht länger als einen Monat dauern, können befristete Patente erteilt werden.

Gesuch

Das Gesuch ist mindestens 4 Wochen vor dem Anlass bei der Stadtpolizei Bülach einzureichen (§ 13 Verordnung zum Gastgewerbegesetz). Für zu spät eingereichte Gesuche wird eine Express-Gebühr von 60 Franken erhoben.

Gesuch um befristetes Patent zur Führung eines vorübergehend bestehenden Betriebes einreichen

Verzicht auf das Klein- und Mittelverkaufs-Patent

Der Verzicht kann nicht rückwirkend erfolgen. Er ist frühestens ab Eintreffen des Formulars bei der Stadtpolizei Bülach gültig. Die Person, auf die das Patent lautete, ist ab dem Datum, das im Formular aufgeführt wurde, nicht mehr verantwortlich für die ordentliche Betriebs-Führung gemäss Gastgewerbe-Gesetz. 

Verzicht auf das Klein- und Mittelverkaufs-Patent melden

Lebensmittel-Betriebe

Die Patent-Aufhebung ist dem Kantonalen Labor Zürich zu melden. 

Weiterführung des Betriebs

Der Klein- und Mittelverkaufs-Betrieb kann erst weitergeführt werden, wenn folgende Schritte durchgeführt wurden:

  • Neue Patent-Beurteilung
  • Ausstellung eines neuen Klein- und Mittelverkaufs-Patents

Kontakt

Stadtpolizei

Hinausschiebung der Schliessungs-Stunde

Schliessungs-Stunde Gastwirtschaften müssen von 00:00 Uhr bis 05:00 Uhr geschlossen bleiben. Wenn die Nacht-Ruhe und die öffentliche Ordnung nicht gestört werden, können Ausnahmen von…

Schliessungs-Stunde

Gastwirtschaften müssen von 00:00 Uhr bis 05:00 Uhr geschlossen bleiben. Wenn die Nacht-Ruhe und die öffentliche Ordnung nicht gestört werden, können Ausnahmen von der Schliessungs-Stunde bewilligt werden. Vorbehalten bleiben Einschränkungen nach dem Planungs-, Bau- und Umweltschutz-Gesetz. Die Aufhebung der Schliessungs-Stunde gilt nur für die bewilligten Innenräume.

Rechtliche Grundlage:

Gastgewebegesetz Kanton Zürich

Dauernde Hinausschiebung der Schliessungs-Stunde

Damit eine dauernde Hinausschiebung der Schliessungs-Stunde bewilligt werden kann, muss der Bereich Hochbau das Lokal vorgängig prüfen. 

Gesuch

Das Gesuch ist mindestens 4 Wochen vor Gültigkeits-Beginn bei der Stadtpolizei Bülach einzureichen.

Gesuch um dauernde Hinausschiebung der Schliessungs-Stunde einreichen

Temporäre Hinausschiebung der Schliessungs-Stunde

Wird eine temporäre Hinausschiebung der Schliessungs-Stunde für mehrere Nächte benötigt, muss jeder Abend einzeln bewilligt werden. 

Gesuch 

Ein Gesuch um temporäre Hinausschiebung der Schliessungs-Stunde muss im Voraus bei der Stadtpolizei eingereicht werden. Fristen: 

  • Für eine Bewilligung für Montag bis Freitag: 2 Werktage im Voraus
  • Für eine Bewilligung für Samstag und Sonntag: 3 Werktage im Voraus

Gesuch um temporäre Hinausschiebung der Schliessungs-Stunde einreichen

Verzicht auf die dauernde Hinausschiebung der Schliessungs-Stunde

Der Verzicht kann nicht rückwirkend erfolgen. Er ist frühestens ab Eintreffen des Formulars bei der Stadtpolizei Bülach gültig. Die Gastwirtschaft ist ab dem Datum, das im Formular aufgeführt wurde, von 00.00 Uhr bis 05.00 Uhr geschlossen zu halten.

Eine neue Bewilligung für die dauernde Hinausschiebung der Schliessungs-Stunde kann erst nach einer erneuten Beurteilung erfolgen.

Verzicht auf die dauernde Hinausschiebung der Schliessungs-Stunde melden

Kontakt

Stadtpolizei

Meldepflicht und Bewilligung für Tages-Familien und KiTas

Meldepflicht für Tages-Familien Voraussetzungen Eine Tages-Familie ist meldepflichtig, wenn:  sie regelmässig Kinder betreut. sie Kinder unter 12 Jahren betreut. mindeste…

Meldepflicht für Tages-Familien

Voraussetzungen

Eine Tages-Familie ist meldepflichtig, wenn: 

  • sie regelmässig Kinder betreut.
  • sie Kinder unter 12 Jahren betreut.
  • mindestens ein Tageskind 2 1/2 oder mehr Tage bzw. Nächte pro Woche anwesend ist.
    • praxisgemäss entspricht das 20 oder mehr Stunden
    • Tages- und Nachtstunden zählen gleich
  • höchstens 5 Tageskinder gleichzeitig betreut werden.
  • die Betreuung gegen Entgelt erfolgt.

Meldung

Melden sie sich sogleich nach Entstehung der Meldepflicht bei Tassinari Beratungen

Bewilligung und Kontrolle von Kinder-Tagesstätten (KiTa)

Die Firma Tassinari Beratungen  klärt im Auftrag der Stadt Bülach die Bewilligungs-Voraussetzungen ab. Sie kontrolliert, ob die Bewilligungs-Bedingungen eingehalten werden.  

Kontakt

Soziales und Gesundheit