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Strassen-Beleuchtung

Die Strassen-Beleuchtungen der Gemeinde- und Staats-Strassen leuchten wie folgt: ab der Abend-Dämmerung bis 01:00 Uhr ab 05:00 Uhr bis zur Morgen-Dämmerung Freitag-Nacht und Sa…

Die Strassen-Beleuchtungen der Gemeinde- und Staats-Strassen leuchten wie folgt:

  • ab der Abend-Dämmerung bis 01:00 Uhr
  • ab 05:00 Uhr bis zur Morgen-Dämmerung
  • Freitag-Nacht und Samstag-Nacht

Wenn Kontrollen durchgeführt werden, leuchten Strassen-Lampen manchmal auch am Tag.