Haupinhalt
Verpflichtungs-Erklärung
Möchten Sie Sie jemanden aus einem visumspflichtigen Land einladen? Bitte beachten Sie bitte die Hinweise des Staatssekretariat für Migration (SEM).
Die Verpflichtungs-Erklärung ist ein offizielles Dokument, das zum Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen dient. Weitere Informationen sowie das genaue Vorgehen finden Sie im Merkblatt zur Verpflichtungs-Erklärung.
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtbüro (Einwohnerdienste) | 044 863 11 40 | stadtbuero@buelach.ch |