Haupinhalt
Zuzug aus der Schweiz: ausländische Staatsangehörige
EU/EFTA-Staatsangehörige
Melden Sie Ihren Zuzug über eUmzugCH an oder kommen Sie am Schalter des Stadtbüros vorbei.
Bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Pass, Identitätskarte oder Personalausweis
- Ausländer-Ausweis
- Miet-Vertrag, Wohnungs-Ausweis, Kauf-Vertrag oder Untermiet-Vertrag
- Ehe-Schein oder Familien-Büchlein bzw. Familien-Ausweis
- Geburts-Schein von Kindern
- Sorgerechts-Nachweis für Minderjährige mit nicht verheirateten Eltern
- Schweizer Krankenkassen-Nachweis KVG
Drittstaatsangehörige
Zuzug innerhalb des Kantons Zürich
Melden Sie Ihren Zuzug über eUmzugCH an oder kommen Sie am Schalter des Stadtbüros vorbei.
Bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Pass
- Ausländer-Ausweis
- Miet-Vertrag, Wohnungs-Ausweis, Kauf-Vertrag oder Untermiet-Vertrag
- Ehe-Schein oder Familien-Büchlein bzw. Familien-Ausweis
- Geburts-Schein von Kindern
- Sorgerechts-Nachweis für Minderjährige mit nicht verheirateten Eltern
- Schweizer Krankenkassen-Nachweis KVG
Zuzug aus einem anderen Kanton
Melden Sie sich persönlich am Schalter des Stadtbüros an.
Bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Pass
- Ausländer-Ausweis
- Nachweis für Aufenthalts-Zweck in der Schweiz (Arbeits-Vertrag, Studiums-Bestätigung etc.)
- Miet-Vertrag, Wohnungs-Ausweis, Kauf-Vertrag oder Untermiet-Vertrag
- Ehe-Schein oder Familien-Büchlein bzw. Familien-Ausweis
- Geburts-Schein von Kindern
- Sorgerechts-Nachweis für Minderjährige mit nicht verheirateten Eltern
- Schweizer Krankenkassen-Nachweis KVG
Gebühren
- Anmeldung: CHF 40.- pro erwachsene Person
Gebühren gemäss der ausländerrechtlichen Gebührenordnung vom 7. Januar 2011.
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtbüro (Einwohnerdienste) | 044 863 11 40 | stadtbuero@buelach.ch |