Haupinhalt

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Auch unter nahen Verwandten (zum Beispiel zwischen Eltern und Kindern) gilt das Steuergeheimnis. Aus diesem Grund dürfen keinerlei Auskünfte erteilt werden. Unter bestimmten Umständen kann es deshalb empfehlenswert sein eine Vollmacht beim Gemeindesteueramt zu hinterlegen.
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Vollmacht in Steuerangelegenheiten (PDF, 36.83 kB) Download 0 Vollmacht in Steuerangelegenheiten