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Food Trucks im öffentlichen Raum
Der Betrieb von Food Trucks ist im öffentlichen Raum an drei Standorten möglich:
Standorte und Wochentage
Stadtweiher
- Samstag und Sonntag
- Standort neben der öffentlichen WC-Anlage
Altstadt
- Sonntag und Montag
- Standort bei der Kirchen-Mauer, neben dem Hydranten
Glasi-Platz
- Wochentag nach Absprache
- Standort beim Brunnen
Regeln
- Pro Standort ist ein Food Truck mit einer maximalen Fläche von 16 m² erlaubt.
- Die Betriebszeiten sind auf eine Zeitdauer von 10:00 - 22:00 Uhr beschränkt.
- Dazugehöriges Mobiliar wie Menü-Tafeln, Sonnenschirme oder Stühle ist auf ein Minimum zu beschränken.
- Der Verkauf von Alkohol ist nicht gestattet.
- Unter Dokumente finden Sie weitere Hinweise auf dem Merkblatt Ausgabestelle
Anmeldung
Melden Sie Ihren Food Truck für einen der drei Standorte unter Online-Dienste an.
Die Standorte werden für eine maximale Zeitdauer von zwei Monaten vergeben.
Weitere Standorte für Food Trucks sind auf öffentlichem Grund nicht erlaubt. Auf Privatgrund werden Food Trucks, sofern die schriftliche Einwilligung der Grundeigentümer/-in vorliegt, bewilligt.
Preis
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Standorte Altstadt und Stadtweiher, Plan (JPG, 243.98 kB) | Download | 0 | Standorte Altstadt und Stadtweiher, Plan |
Merkblatt Ausgabestelle (PDF, 60.13 kB) | Download | 1 | Merkblatt Ausgabestelle |
Name | Telefon | Kontakt |
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Veranstaltungen | 044 863 13 40 | stadthalle@buelach.ch |