Das schweizerische Raumplanungsgesetz schreibt einen Mehrwert-Ausgleich vor. Wenn auf einem Grundstück durch eine raumplanerische Massnahme der Gemeinde neue Nutzungs-Möglichkeiten entstehen, ist das Grundstück mehr wert. Ein Teil dieses Mehrwerts steht der Gemeinde zu.
Wie hoch die Mehrwert-Abgabe an die Gemeinde ist, wird in der Bau- und Zonen-Ordnung festgelegt. Was mit den Mehrwert-Abgaben geschieht, ist in der Verordnung zum kommunalen Mehrwertausgleichs-Fonds geregelt.
In der Stadt Bülach beträgt der Satz für den Mehrwert-Ausgleich 30%. Die Mindestfreifläche ist auf 1'200 Quadratmeter festgesetzt.