Haupinhalt

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Sind Sie mit einem veröffentlichten Bau-Vorhaben nicht einverstanden? Oder möchten Sie in das Verfahren einbezogen werden?

Dann müssen Sie innerhalb von 20 Tagen nach der Veröffentlichung (Publikations-Frist) einen Antrag auf Zustellung des baurechtlichen Entscheids stellen.

Wer darf einen Antrag stellen?

Personen, die von einem Bau-Vorhaben direkt betroffen sind, können einen Antrag auf Zustellung des baurechtlichen Entscheids stellen. 

Wer von einem Bau-Vorhaben nicht direkt betroffen ist, muss nachweisen, dass er legitimiert ist, den baurechtlichen Entscheid zu bekommen. Das gilt besonders, wenn jemand im Namen eines betroffenen Nachbar-Eigentümers den Entscheid verlangt.

Antrag auf Zustellung

Zustellungs-Begehren für elektronisch eingereichte Bau-Gesuche können über die Website des Kantons über eAuflageZH gestellt werden.

Für Zustellungs-Begehren für nicht-elektronisch eingereichte Bau-Besuche steht ein Antrags-Formular zum Download zur Verfügung.

Recht auf Rekurs

Personen, die den baurechtlichen Entscheid innerhalb der Publikations-Frist bestellt haben, können einen Rekurs einlegen.

Sie haben kein Recht auf Rekurs:

  • Wenn Sie den baurechtlichen Entscheid nicht bestellt haben.
  • Wenn Sie das Zustellungs-Begehren nicht rechtzeitig gestellt haben

Zustellung baurechtlicher Entscheid

Die Antragstellenden erhalten den baurechtlichen Entscheid, wenn dieser gefällt ist. Der baurechtliche Entscheid kostet in der Regel 50 Franken. Die Zustellung von nachbarschafts-relevanten Nachfolge-Entscheiden ist darin inbegriffen.