Haupinhalt
Jugendvorstoss
Der Jugendvorstoss ist ein politisches Mittel für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren.
Voraussetzungen
- Der Jugendvorstoss muss während einer Versammlung beschlossen werden.
- Der Jungendvorstoss muss unterschrieben werden von mindestens 28 Jugendlichen. Sie sind zwischen 13 und 18 Jahre alt und wohnen in Bülach.
- Während der Versammlung müssen 2 Personen bestimmt werden:
- 1 Person als Vertretung der Versammlung (erst-unterzeichnende Person)
- 1 Person als Stell-Vertretung (zweit-unterzeichnende Person)
Einreichen
Der Jugendvorstoss muss dem Parlaments-Präsidium (Allmendstrasse 6, 8180 Bülach) schriftlich eingereicht werden. Dazu kann das Formular Jugendvorstoss (siehe Dokumente) verwendet werden.
Weitere Informationen und Kontakt
- Weitere Informationen sind im Merkblatt Jugendvorstoss (siehe Dokumente) zu finden.
- Wir empfehlen, vor der Einreichung eines Jugendvorstosses mit dem Parlaments-Sekretariat Kontakt aufzunehmen.
Name | |||
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Merkblatt Jugendvorstoss (PDF, 89.34 kB) | Download | 0 | Merkblatt Jugendvorstoss |
Formular Jugendvorstoss (PDF, 82.02 kB) | Download | 1 | Formular Jugendvorstoss |
Unterschriften-Liste Jugendvorstoss (PDF, 105.72 kB) | Download | 2 | Unterschriften-Liste Jugendvorstoss |
Name | Telefon | Kontakt |
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Politik | 044 863 11 20 | politik@buelach.ch |