Haupinhalt

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Das Anzeigeverfahren kann für kleinere Bau-Vorhaben angewendet werden, bei denen keine Interessen Dritter berührt werden. Die Behandlungsfrist beträgt 30 Tage.

Alle Informationen zum Ordentlichen Verfahren finden Sie auf der Website des Kantons Zürich.

 

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Hochbau