Haupinhalt

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Veranstaltungen oder Anlässe müssen durch die Stadtpolizei bewilligt werden. Nehmen Sie frühzeitig mit dem Polizei-Sekretariat Kontakt auf. 

Wann braucht es eine Bewilligung?

Sie benötigen zum Beispiel eine Bewilligung für:

  • Verstärker-/ Lautsprecher-Anlagen im Freien
  • Fahrnis-Bauten (Zelte, Bühnen, Schaustell-Geschäfte, etc.) auf öffentlichem oder privatem Grund
  • die Abgabe von Speisen und Getränken (Gastwirtschafts-Patent)
  • die Durchführung von Kundgebungen, Umzügen, Festanlässen, Schau-Stellungen
  • das Aufstellen von mobilen Informations- und Werbe-Einrichtungen (Stand-Aktion)
  • das Anbieten von Waren und Dienstleistungen
  • das Verteilen von kommerziellen Flug-Blättern, Programmen, Reklamen etc.
  • das Anwerben für Dienstleistungen von oder den Beitritt zu ideellen Organisationen
  • das Aufführen von Darbietungen aller Art (z.B. Strassen-Musik)
  • Strassen- und Parkplatz-Sperrungen

Diese Liste ist nicht abschliessend. Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden zur Organisation von Veranstaltungen (siehe Dokumente). 

Gesuch

Das Gesuch ist vollständig bei der Stadtpolizei einzureichen. Für zu spät eingereichte Gesuche wird eine Express-Gebühr erhoben.

Gesuch für eine Veranstaltung einreichen

Gesuch für eine politische Veranstaltung einreichen

Gesuch für Stand-Aktionen, Werbe-Aktionen, Film- und Foto-Aufnahmen einreichen

Gebühren

Es gelten die Gebühren gemäss Gebührentarif der Stadt Bülach

Express-Gebühren

  • Veranstaltungen bis 100 Personen, weniger als 3 Werktage vor dem Anlass: CHF 60.-
  • Veranstaltungen bis 300 Personen, weniger als 5 Werktage vor dem Anlass: CHF 80.-
  • Veranstaltungen über 300 Personen, weniger als 4 Wochen vor dem Anlass: CHF 100.-

Kontakt

Stadtpolizei

Name
Checkliste für Veranstaltungs-Gesuche (PDF, 106.33 kB) Download 0 Checkliste für Veranstaltungs-Gesuche
Leitfaden zur Organisation von Veranstaltungen (PDF, 133.95 kB) Download 1 Leitfaden zur Organisation von Veranstaltungen
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